"Für recht erkannt"

3 Antworten

Hallo Schirke,

keine Panik.

Für Recht erkannt bedeutet, wie auch ein paar Leute, sowohl in dieser Frage, als auch in deiner anderen Frage, ausgeführt haben, dass der jeweilige vorsitzende Richter in diesem Prozess seine Entscheidung "für Recht erkannt" hat.

Das bedeutet aber nicht, dass dagegen nicht Berufung (oder ggf. Revision, sofern bereits in zweiter Instanz oder erstinstanzlich vor dem Oberlandesgericht.) eingelegt werden kann.

Dafür gibt es aber, wie auch bereits geschildert wurde, einzuhaltende Fristen. Da du einen Anwalt hast, gehe ich stark davon aus, dass dieser auch wissen wird, was er tut und was für Fristen es bei seinem Tun zu beachten gibt.

Willst du mehr Infos darüber haben, dann schreib mir bitte nochmal eine PN, dann kümmere ich mich genauer um dein Anliegen.

Viele Grüße

AnonJura

Vielleicht wurde die Berufung ja abgelehnt.

Artus01  28.04.2015, 16:28

Eine Berufung kann nicht abgelehnt werden.

Paul0000  01.05.2015, 10:13
@Artus01

Natürlich kann sie das.

Ich habe nämlich sofort Berufung eingelegt gehabt!!

so so.. das ist genauso falsches deutsch wie "für recht erkannt".. frage deinen anwalt. vielleicht versteht er dich...