Sichergestellte Gegenstände wiederbekommen?
Hallo, ich hatte vorletztes Jahr eine Hausdurchsuchung und da wurde mein Pc beschlagnahmt. Auf einer Festplatte wurden kinderpornographische Inhalte gefunden. Im Urteil wurde ledeglich festgehalten das ich auf die Herausgabe der Datenträger verzichte. Seitdem 06.12.2017 ist das Urteil rechtskräftig. Ich habe dann einen Antrag gestellt auf die Herausgabe des Pc´s ohne die Datenträger. Da ich gelesen habe ein Urteil das der Pc herausgegeben werden muss. Er ist ziemlich neu und hat einen ungefähren Wert von 1000€. Jedoch habe ich bis heute noch keine Antwort bekommen. Mittlerweile habe ich am 12.01.18 nochmal ein Einschreiben geschickt und immernoch keine Antwort bekommen. Was soll ich tun? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
2 Antworten
Bei uns wurden mal Bürorechner wg. einer anderen Sache abgeholt und nachdem die Sache eingestellt wurde da sie sich als unbegründet herausstellte mussten wir fast noch ein halbes Jahr warten bis wir die PC auf eigene Kosten aus einer ca. 400Km entfernten Stadt wieder abholen durften.
Wer Kinderpornos speichert und sich daran aufgeilt, gehört in den Knast