Ab wann ist mein Urteil rechtskräftig?

6 Antworten

Das Urteil wird 8 Tage danach rechtskräftig, wenn die Staatsanwaltschaft nicht Berufung oder Revision eingelegt hat. Wenn Du das Urteil zugeschickt bekommen hast, sollte oben rechts auf dem ersten Blatt eigentlich stehen: "Rechtskräftig seit...." Wenn das fehlt, solltest Du Dir das Begleitschreiben noch mal ansehen. Wenn da steht, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hat, ist es nicht rechtskräftig geworden. Wenn beides nicht zutrifft, bringt Dir ein einfacher Anruf beim Gericht Klarheit.

Das Urteil ist erst dann Rechtskräftig, wenn keine Revision oder Berufung mehr möglich ist. Frage zur Sicherheit deinen Anwalt.

Ein solches Schreiben wäre nicht gekommen, wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig wäre, also ja, das Thema ist für dich durch. Zur Not frag aber deinen Anwalt nochmal.

An Ende der Urteilsverkündung wurde doch sicher gesagt, innerhalb einer Woche (oder zwei?) kann Berufung eingelegt werden.

Dein Anwalt kann beim Gericht fragen, ob der Staatsanwalt Berufung eingelegt hat.

Das Thema ist für Dich aber nicht wirklich durch.

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Die Verurteilung wird in der Bewährungszeit im Führungszeugnis (google mit dem Wort) stehen. - Um zu sehen, wie das aussieht, kannst Du in ein, zwei Monaten (frag Deinen Anwalt, ab wann das sinnvoll ist) beim Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis beantragen (kostet wohl so um 10 Euro).

Blöd ist es, wenn Du auf Arbeitssuche bist, und man will ein Führungszeugnis von Dir sehen (sowas passiert manchmal).

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Außerdem steht die Verurteilung im Bundeszentralregister. Lies dazu dies:

Bundeszentralregister

http://www.ihr-anwalt-hamburg.de/taetigkeitsbereiche/B-bis-D/bundeszentralregister.html

(Alle unterstrichenen Worte sind weiterführende Links.)

Solange die Strafe im Bundeszentralregister steht, giltst Du als vorbestraft. Um mehr zur Vorstrafe zu erfahren, google mit

vorstrafe wikipedia

Vor dieser Verurteilung warst Du wohl noch nicht vorbestraft, was sicherlich bei der Verurteilung berücksichtigt wurde. - Falls Du nochmal vor dem Strafgericht landest (hoffentlich niemals mehr), wirst Du härter bestraft, weil Du dann ja vorbestraft bist.

du hattest während der verhandlung doch ein pflichtverteidiger. frag den

FragenMann88 
Fragesteller
 25.10.2014, 02:27

Das habe ich bereits getan und er meint wir müssten abwarten. Nun warte ich aber schon seid gut 1 monat. und heute kam halt dieser brief. ich muss es halt wissen weil ich kaum schlafen kann usw. ich habe gedacht das dass wenn dann gleich in dem brief mit drinn steht falls die staatsanwaltschaft in berufung gegangen ist.

KantosKan  25.10.2014, 02:40
@FragenMann88

Woher weißt du, das der Frager eine Pflichtverteidiger hatte? Bei dem Strafmaß darf man davon ausgehen, das es eine Verhandlung vor dem Landgericht war, und ein Fall, wo Anwaltspflicht besteht, aber deshalb war das noch nicht logischerweise ein "Pflichtverteidiger"

Einen Pflichtverteidiger bekommst du nur, wenn du selbst keine Anwalt findest.

wir sind nicht in den USA.....

cyracus  25.10.2014, 02:44
@FragenMann88

@FragenMann88, bei Gericht wird seeeeehr langsam gearbeitet (zumindest kommt es den Bürgern, die mit einem der Gerichte zu tun haben, so vor).

Du musst Dich leider in Geduld fassen. Aber (so wie ich in meiner Antwort schon geschrieben habe) Dein Anwalt kann bei Gericht anrufen und fragen, ob Berufung eingelegt wurde. Diesen kleinen Aufwand sollte er schon betreiben, damit Du Dich beruhigen kannst.

njjjj  15.07.2015, 13:19
@KantosKan

Ach, bei einer FHS von 1jahr 10monate finde ich es genauso wahrscheinlich Das vorm Schöffengericht (Amtsgericht) angeklagt wurde. Da besteht keine anwaltspflicht.  (Schöffengericht verhängt FHS bis zu 4 Jahren) PS: beim Landgericht kann keine Berufung, sondern nur Revision eingelegt werden.

FragenMann88 
Fragesteller
 25.10.2014, 02:41

Ich hatte einen Anwalt richtig