Für P Konto zu spät?

3 Antworten

Umwandeln kann man jederzeit. Die Frage ist, ob das bisherige Guthaben dann auch geschützt ist. Das ist der Fall, wenn die Umwandlung innerhalb von einem Monat erfolgt.

Die Umwandlung geschieht rückwirkend zum Monatsersten des Antragsmonats.

Ist die Pfändung schon davor bei der Bank eingegangen, hilft das nicht mehr. Dann wird das Konto erst wieder freigegeben, wenn der Pfändungsbetrag beglichen ist.

Ich glaub rückwirkend 5 Tage. Also beeil dich.