Wie kann man bei P-Konto wissen, ob eine Pfändung vorliegt?

5 Antworten

Ja, das wird dir mitgeteilt, aber meistens erst wenn es schon ein paar Tage gesperrt ist, zumindest habe ich das so bei meiner Cousine mitbekommen

Dies ist in § 829 Abs. 2 ZPO geregelt:

"Der Gläubiger hat den Beschluss dem Drittschuldner zustellen zu lassen. Der Gerichtsvollzieher hat den Beschluss mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde dem Schuldner sofort zuzustellen, sofern nicht eine öffentliche Zustellung erforderlich wird. An Stelle einer an den Schuldner im Ausland zu bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur Post."

Das bedeutet im Klartext, daß sofort nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungbeschlusses (meit eine Kombination aus beidem) an den Drittschuldner eine Zustellung an den Schuldner (mit Abschrift über die Zustellung an den Drittschuldner, z.B. Arbeitgeber oder Bank/Sparkasse) vorzunehmen ist.

in der regel bekommt man von seiner bank einen bescheid (aber es dauert immer ein par tage oder aber solltest du online banking haben siest du es im kontoauszug unt vorgemerkte zahlungen

Da wir deine Situation nicht kennen, ist es ratsam, dies mit den Mitarbeitern deiner Hausbank zu besprechen.

Auch meine Antwort. Wenn man nicht anders kann , geh in die Insolvenz . Nach 6 Jahren bist in D wieder raus und hast ruhe !.

Ich gehe davon aus dass das schriftlich mitgeteilt wird , vom Gerichtsvollzieher

An die Bank und an den Schuldner.