Pfändung Bankkonto trotzdem noch nutzbar?
Hi, ich habe eine unberechtigte Pfändung.Aber ich dachte bei einer Pfändung kann man sein Konto gar nicht mehr nutzen. Seit mehreren Wochen steht die Pfändung bei meiner Bank als vorgemerkter Umsatz und bis auf das Geld das ich währen der Pfändung auf meinem Bankkonto hatte kann ich das Konto ganz normal weiternutzen
8 Antworten
Anmerkung:
Ob es überhaupt notwendig ist ein Pfändungschutz einzurichten ist nicht klar.
Das Pfändungsschutzkonto soll das Existenzminimum (in Geld) sichern und schützt nicht vor Pfändungen. Wenn ich 2500€ auf dem Konto habe und eine Pfändung von 110€ brauche ich kein Pfändungsschutzkonto. Da wird die Pfändung bedient und Finito.
(Mal davon abgesehen das eine Pfändung an sich schlecht ist und eine unberechtigte immer noch unberechtigt ist. Das wäre dann zu klären)
Ich würde dir erstmals eine andere Bank empfehlen. Support per Facebook ist in meinen Augen sehr unseriös und einen Rückstau bezüglich der Einrichtung eines Pfändungsschutz Konto ist Blödsinn. Für die Banken ist das Minuten Sache. Außer du hast wo anders ein Konto schon wo ein Schutz besteht. Du darfst vom Gesetz her 1 Schutz Konto haben.
Ja meine Bank /fidor) meint das die forderung seit wochen an den Gläubiger nicht ausgekehrt wurde wegen eines bearbeitungssrückstaus
Die Bank muss das gepfändete Geld 4 Wochen lang behalten und darf es erst dann an den Gläubiger zahlen. (§ 835 Abs. 3 Satz 2 ZPO).
Selbstverständlich kannst Du über Beträge verfügen, die nach Abzug des gepfändeten Betrags auf dem Konto verbleiben.
Ein P-Konto ist von der Bank binnen 4 Tagen anzulegen und greift rückwirkend für alle Pfändungen der letzten 4 Wochen. Hier hilft bei Unstimmigkeiten die Schriftform gegenüber der Bank aus Nachweisgründen.
frage die Bank bzw. Gläubiger was da gepfändet wurde - wenn das die KK oder FA sein sollten, dann ist das Konto dicht - da geht nix mehr
es sollte ein Gerichtsurteil bestehen - du hast auf zig Briefe keine Reaktion gezeigt
Eine Pfändung ist ja keine Kontosperrung.