p-konto aber keine pfändung?

5 Antworten

Du darfst dein P-Konto wieder in das normale Girokonto rückumwandeln lassen.  http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-bgh-rechtsprechung-zum-p-konto

Wenn du zwar ein P-Konto, aber keine Pfändung auf diesem hast, dann darf es keinerlei Einschränkung geben. Ohne Pfändungen darf kein begrenzter Freibetrag von der Bank ausgewiesen werden.

Und schon gar nicht darf die Bank Gelder einbehalten oder zurückhalten, wenn keine Pfändung vorliegt. ( außer Kontoführungsgebühren und Bankgebühren z. Bsp. für Lastschriften )

Hast du noch Schulden wenn ja zahlst du sie ab in Raten oder so? Normaler wird das einbehaltene Geld in 1-3 Tagen überweisen natürlich nur wenn du auch eine Abmachung mit dem Pfänder hast.

Wenn keine Pfändung besteht, wird auch nichts einbehalten. Zumindest rechtlich. Was die Banken in der Praxis machen, weiss ich nicht.

Das Geld wird eigentlich nur einbehalten, wenn eine Pfändung vorliegt. Frag dazu am besten mal bei deiner Bank nach.

Du wirst doch wissen ob eine Pfändung auf deinen Konto liegt ,wenn da musst du ja auch ein Schreiben erhalten haben.Verstehe ich nicht ,ein P- Konto ist sinnvoll wenn man Schulden hat und rechnen kann das eine Pfändung kommen kann.Frag nach bei deiner Bank ,dann weisst du es ob eine Pfändung drauf ist.Frag mich nur warum man sich dann so ein Konto einrichtet.