darf man ein Girokonto mehr als einmal in ein P-Konto umwandeln?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach § 850k ZPO muss auf Kundenwunsch ein bestehendes Girokonto innerhalb von 4 Bankarbeitstagen in ein P-Konto umgewandelt werden.

Nirgendswo steht das man das nur einmal darf.

Bitte wende dich an die Vollstreckungsabteilung ( auch Vollstreckungsgericht genannt ) deines Amtsgerichts ( zusammen mit deiner Tochter ) und sag denen, dass sich ihre Bank weigert ein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.

Verweise auf § 850k ZPO und den Urteilen des Bundesgerichtshofs ( BGH ) vom 13.11.2012 und 16.07.2013 . Das sollten die aber eh kennen.

Die Vollstreckungsabteilung wird die "Argumentation" der Bank nicht akzeptieren, das man ein Girokonto nur einmal in ein P-Konto umwandeln lassen kann.

Denn das ist Quatsch.

Ohne P-Konto kann man sich nicht vor Pfändungen schützen. Deine Tochter hätte somit ja 0 € zur Verfügung und wäre somit dem Tod geweiht.

Genau deswegen gibt es das P-Konto. Mit diesem steht jedem ein monatlicher Freibetrag von mindestens 1045,04€ zu.

Jeder der ein Girokonto hat, hat einen Rechtsanspruch auf ein P-Konto. ( § 850k ZPO )

Egal wie oft vorher umgewandelt wurde.

Wieso hat sie denn das P-Konto wieder zu einem normalen Girokonto gemacht? Das verstehe ich nicht so ganz. Jeder kann/darf nur ein P-Konto haben und darauf besteht ein Rechtsanspruch und die Bank muss deiner Tochter das Konto einräumen. Und dann sollte sie das Konto auch dauerhaft als P-Konto belassen.

sie hat das Konto wieder umgewandelt, weil sie von ihrem Opa Geld bekommen, und somit die offenen Rechnungen bezahlen konnte. Eine offene Rechnung hatte sie jedoch vergessen, wurde dann wieder noch dazu arbeitslos. Sie war erst seit September ausgelernt, und darum konnte sie die anfallenden Rechnungen nicht mehr bezahlen. Anstelle sie gleich reagiert hat und mit den ich nenne es nun Gläubiger gesprochen hätte, hat sie es zur Seite geschoben, weil zuerst keine weitere Forderung mehr kamen. Doch sie hat nur knapp 423 Euro zur Verfügung, und ich selbst kann ihr leider finanziell nicht helfen. Sie hat wohl mir dem Inkassobüro telefonisch gesprochen, doch die wollen mind. 70 € Rate mtl . das kann sie nie und nimmer. und wenn die Bank nun das Recht hat, das Giro -Konto nicht noch einmal in ein P-Konto umzuwandeln, steht sie ende des Monats da und kann noch ned mal die Miete bezahlen,geschweige denn wie sie leben soll wenn sie nicht an ihr Konto kommt Ich weiß mir nimmer zu helfen.

@Angel0207

Also das mit dem wieder rückgängig machen mit dem P-Konto verstehe ich immer noch nicht so ganz, und ich bin der Meinung das die Bank ihr wieder ein P-Konto einräumen MUSS. Nur sträuben sie sich gerne weil es für die Banken mit einem Mehraufwand verbunden ist.

Aber auch ohne P-Konto kann ich dich beruhigen und deine Tochter wird nicht ohne Geld da stehen, denn:

  1. Sozialleistungen sind nicht pfändbar Alle Sozialleistungen (Kindergeld, Wohn­geld, Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II, Erziehungs­geld, Sozialhilfe etc.) können Sie innerhalb von sieben Tagen nach Eingang dieser Leistungen von Ihrem Konto abhe­ben. Sie können also zu Ihrer Hausbank gehen mit dem Nachweis, dass es sich bei diesen Zahlungseingängen um Soziallei­stungen handelt und sich diese inner­halb von sieben Tagen auszahlen lassen.

  2. Deine Tochter kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen, nach Pfändung, beim Amtsgericht einen Antrag auf Freigabe der unpfändbaren Einkommen­steile stellen, Das ist dann ähnlich wie das P-Konto.

http://www.insolvenzhilfeverein.de/die-kontopfandung/

Und noch zu dem Problem mit dem Inkasso Büro, die Jungs da sind nicht blöd. Wenn deine Tochter denen sagt das ihr Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze bzw gar nicht Pfändbar ist werden sie sich bestimmt mit niedrigeren Raten zu frieden geben. Denn entweder sie akzeptieren oder sie bekommen gar nichts weil nichts zu pfänden ist.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen und beruhigen.

LG Minty

@Minty79

Das mit den Sozialgeldern innerhalb 7 Tagen das Geld abheben ,das war einmal seit Januar 2012 ist das vorbei.Du hast nur über dein P- Konto die Möglichkeit dein Geld zu schützen.

Ganz ehrlich wenn deine Tochter das Girokonto schon als P-Konto hatte ,dann wieder umgewandelt hat,muss die Bank das nicht nochmals tun,wieso auch richtet man so ein Konto ein ,dann wieder solls zum normalen Girokonto wieder sein.Kann die Bank schon verstehen ,die werden auch sagen ,wissen sie jetzt schon was sie wollen,und das mit Recht.

Wo steht denn das das die Bank ein Girokonto nur einmal in ein P-Konto umwandeln lassen muss?!

Normalerweise ist ein P- Konto nur einmal einzurichten,ein zweites Mal muss die Bank nicht zustimmen.

Das steht wo?!