führungzeugniss/behördliches unterschied

2 Antworten

im normalen (polizeilichen) FZ stehen nur Vorstafen drin. (Vorbestraft ist man, wenn man zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde.) Im behördlichen FZ stehen zusätzlich noch Sachen drin, die unter § 32 Abs. 3 BZRGG zu finden sind. (einfach mal danach googeln) Also verkehrsbezogene Dinge, wie Trunkenheitsfahrten, Punkte im VZR etc... Außerdem kann das behördliche FZ nicht zu dir nach Hause geschickt werden, sondern muss immer direkt zu der Behörde oder Einrichtung gelangen, für die es bestimmt ist.

ich kann mir nicht vorstellen, dass es überhaupt einen Unterschied geben soll...ein führungszeugnis is ein führungszeugnis, eben polizeilich...natürlich kann man schufaeinträge auch FÜHRUNGSZEUGNIS benennen, wenn es um die Zahlungsmoral des einzelnen geht....mittlerweile gibts ja schon fast alles, was eingetragen werden kann, wie sich ein Mensch im laufe seines Lebens in verschiedenen bereichen verhält...so auch, ob man ein Mietnomade is od nich......