bin ich vorbestraft mit 400€ Geldstrafe?
hallo,
Ich wurde vom gericht zu 400€ geldstrafe bestraft, vorbestraft?
Ich weiss das eintragungen erst ab 90 tagessätzen vorgenommen werden, demzufolge steht nichts im Privaten führungszeugniss Ich möchte mich bei den behörden bewerben habe ich noch chancen?Machen alle behörden einen Bundeszentralregisterauszug?
Im Bundeszentralregister steht jeder verstoß gegen ein Gesetz?!
4 Antworten
okay, probiere ich es nochmal. vorbestraft bist du juristisch, sobald du verurteilt worden bist. aber bei einer erstverurteilung , die nicht über 90 tagessätzen heinausgeht, darfst du dich als "nicht vorbestraft" bezeichnen. die verurteilung zaucht nicht im normalen führungszeugniss auf und auch nicht im erweiterten führungszeugniss ( im erweiterten FZ steht im gegensatz zum normalen noch mehr, nämlich richterlliche anordnungen wie waffenscheinentzug, einweisung in eine nervenheilanstalt oder auch erstverurteilung unter 90 tagesätzen, wenn diese in zusammenhang mit der ausübung eines gewerbes stehen...deswegen nennt man das auch das behördenführungszeugniss...). im bundeszentralregister steht allerdings alles drin, die löschfristen sind länger. aber es dürfen nur ganz besonder behörden und nur unter bestimmten vorraussetzunge darauf zugriff haben( http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__41.html). dazu kommt, das manche bundesländer noch einen KAN-nachweis führen (kriminalaktenanchweis). dort gibt es keine löschfristen, aber dort kommst du nur unter bestimmten straftaten rein...muss also was besonderes sein...
irgendwo unten habe ich einen link gesetzt....habe jetzt schon drei lange antworten versucht zu geben, hier kurzform: juristisch bist du jedesmal vorbestraft, wenn du verurteilt bist...bei erstverurteilung bis 90 tagessätzen aber darf man sich nicht vorbestraft nenne. aber im bundeszentralregister stehtr alles, aber nur bestimmte behörden dürfen das einsehen...im bzrg sind löschfristen länger als im fz..
vielen dank!! Weiss ich mitlerweile auch alles, nur mein eeinzigste frage istHABE ICH CHANCEN AUF EINE EINSTELLUNG BEI EINER BEHÖRDE TROTZ DIESER GELDSTRAFE?????Ist meine erst verurteilen, diese verurteilen ist keine richtige verurteilung sondern einstellungen gegen geldstrafeist es das selbe?=
klipp und klar: nein!! ob du ne geldstrafe gekriegt hast oder egal was, solange du verurteilt bist und das im BZRG steht, solange stellt dich keine behörde ein, das ist fakt. ABER: nur solange die verurteilung registriet ist. wenn das z.b. nach 3 jahren gelöscht ist im BZRG, hast du danach wieder chancen, denn dann steht ja, ausser im KAN nirgends mehr was. und wenn du da auch nicht drinstehst, gilts du ab dem zeitpunkt wie ein weisses blatt papier. sprich: nach den 3 jahren könntest du wieder chancen haben. vor der löschung nicht, kannst du vergessen, egal ob geld- oder freiheitstrafe!! auch egal, ob das gegen geldstrafe eingestellt wurde. das steht da, und das mögen die nicht. erst wenn der makel weg ist!!
Ja, im Bundeszentralregister steht alles. Das dürfen sich aber auch nur Polizei. Staatsanwaltschaft und die Behörden ansehen, die Sicherheitsüberprüfungen durchführen. Und wie Du schon richtig schriebst, steht es im normalen Führungszeugnis (und auch in Belegart O, wenns nix mit Sex und nix mit Drogen ist) nicht drin. Da kann man nur zusätzlich Berufsverbote und sowas nachlesen.
eindeutige antwort, füge nur noch ein paar behörden hinzu: gerichte, justizbehörden, geheimdienste....
belegart O ist öffentlich und für behörden gedachtbelegart P ist Privat?!?!
ein bundeszentralregister auszug nach §30 ist Belegart O?d.h. die behörde bei der ich mich bewerben möchtesieht das ich diese strafe verhängt bekommen habe und somit der Traum zerplatzt
Es kommt ja auch noch darauf an, weswegen du bestraft wurdest.
auf was bezogen? Bundeszentralregister? Bewerbung bei den behörden?
Außer dem Führungzeugnis gibt es noch das ( große ) Behördliche Führungszeugnis , da wirt alles über 30 TS eingetragen waren die 400 Eur. unter 30 TS ist da auch nichts drin.WAr es für ein Verkehrsdelikt , welches nicht mit eine Bußgeld abging interessiert es die Behörden nicht.Nur wenn es ein Staatsschutzdelikt od. Sexualtelikt war wird es wohl eng werden mit der Bewerbung wenn es mehr al 30 TS waren, ebenso beio der Polizei bei allen Delikten.
also ich habe die 400€ geldstrafe in 4 monaten bezahlt hat das was mit den tagessätzen zu tun? wenn ich mich bei der polizei bewerbe habe ich schlechte karten?
Wenn es ein Bußgeld war ist die Sache erledigt. Du bist nicht vorbestraft und niemand erfahrt etwas.Bei einer Geldstrafe wird diese immer nach den Einkommen ermittelt um reiche genauso zu belasten.So gibt es Tagessätze diese müssen mindestens 2 Eur. sein, od. können auch bie Spitzenverdiener 400 Eur sein , die Geldstrafe muß mind 5 TS umfassen. So steht im Text Herr..... wird wegen .... zu einer Geldstrafe von ..... TS verurteilt also ingesammt 400 Eur. Sind es mehr las 30 TS steht es im Behördlichen Führungszeugnis. Andes ist es bei einer Geldbuße , hier steht Herr...... hat eine Geldbuße vom 400 Eur. zu zahlen od. das Verfahren wird gegen Geldauflage von 400 Eur. eingestellt, dann ist es nur eine Ordnungwiedrigkeit und keine Geldstrafe , dies ist dann mit der Zahlung erledigt und wird nirgeds gespeichert, so kann es auch niemand erfahren.Da die Polizei keine Leute mit Eintragunegen haben will ist es mit über 30 TS schwierig da es im Behördlichen Führungszeugnis eingetragen ist. Bußgelder interessieren dies nicht, es ei denn es gibt im Verkehrsrecht Punkte in Felnsburg, aber bis zu 4 Punkten ist das auch kein Problem.
danke für deine antwort, diese hätte die hilfreichste sein müssen! Zuspät gesehen tut mir leid!!
Also es war eine Einstellung gegen geldstrafe/buße, d.h. es steht nichts im bundeszentralregister trotz begehung einer straftat? und ich habe chancen auf eine einstellung?
Nein die Sache wurde nach § 153 a STPO wegen geringer Schuld eingestellt. Wenn Die Geldauflage bezahlt ist, verschwindet die Akte für immer in Aktenkeller des Gerichtes und darf für andere Sachen nicht verwendet werden.Auch erfolgt keine Eintragung und Du bist definitiv nicht vorbestraft.Auch wenn Du dich für sensieble Bereiche wie bei der Bundespolizei für die Bewachung der Kanzlerin bewerben solltest, spielt es keine Rolle da es nirgends vermerkt ist. Du kannst also aufatmen und Deine Bewerbung abschicken. Viel Erfolg dabei !
puuuuh vielen herzlichen dank fuchs!! DU hast mir echt weitergeholfen!!!
also da steht: wegen des verstoßes gegen ........wird das verfahren mit zustimmung der staatsanwaltschaft eingestellt
Ja, dann ist es so wie ich geschriben habe, mit Zahlung der Geldauflage , nicht Geldstrafe wie von Dir angenommen , ist die Sache erledigt und niemand erfährt etwas davon.
blöde technik...dritter versuch, wenn es klappt