Wie lange ist der Eintrag im Führungszeugniss wegen gefährliche Körperverletzung?

6 Antworten

Leider schreibst Du nicht, ob Du nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht veruteilt wurdest. Sollte es Jugendstrafrecht sein, steht es gar nicht drin. Bei Erwachsenenstrafrecht (=Freiheitsstrafe) stehts 3 Jahre ab dem Tag des Urteils (nicht der Rechtskraft) drin, wenn danach nix neues mehr dazu kommt.

Im Bundeszentralregister bleibt der Eintrag ewig, aber er wird -je nach Art des Führungszeugnisses- nicht unbedingt öffentlich bekannt gegeben.

schau mal ins Bundeszentralregistergesetz. Da kanns Du eine exakte Antwort finden. Wenn Du nach Jugendstrafgesetzbuch verurteilt wurdest, wird die Strafe mit Eintritt in das Erwachsenenalter gelöscht.

10 Jahre... wenn nichts dazu kommt. Im erweiterten Führungszeugnis für den Rest Deines Lebens.