Wan werden Vorstrafen aus dem Register entfernt

5 Antworten

Das kommt auf die Art der Strafen, Vorstrafen an!

Zu unterscheiden ist die Eintragung in das Führungszeugnis von den Eintragungen in das Zentralregister!

Eintragungen in das Führungszeugnis Erwachsene:

  1. Verwarnungen mit Strafvorbehalt: keine Eintragung

  2. Geldstrafe bis 90 Tagessätze: keine Eintragung

  3. Freiheitsstrafe oder Strafrest bis 3 Monate, soweit keine andere Strafe im Register eingetragen ist (weitere Geldstrafe bis 90 Tagessätze unschädlich): keine Eintragung im Führungszeugnis, 5 Jahre im Zentralregister

  4. Verurteilung zu Freiheitsstrafe bis 2 Jahren mit Bewährung oder nach §35 oder §36 BtMG ausgesetzte Strafen, sofern kein Widerruf ergangen ist: keine Eintragung im Führungszeugnis, 15 Jahre im Zentralregister

usw.

Es würde jetzt zu weit führen alle Fallkonstellationen aufzulisten! Gib einfach Deine Vorstrafen an und ich schaue nach, wie lange die im Führungszeugnis stehen. Jugendstrafen sind ohnehin noch einmal gesondert mit Fristen zu berücksichtigen!

Grüße

T.

Die Einträge im Führungszeugnis werden automatisch entfernt, wenn sie nicht mehr aufzunehmen sind. Entscheidend ist immer der neueste Eintrag bzw. der, der am Längsten drin bleibt. Erst wenn dieser zu tilgen ist, fliegen auch alle anderen Einträge raus. Wann genau das ist, kann man nur sagen, wenn man das Strafmaß und den Grund der früheren Verurteilungen kennt.

Lt. Bundeszentralregister:

  1. Wann werden Eintragungen im Führungszeugnis wieder gelöscht? Wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Größere Freiheitsstrafen werden im allgemeinen nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Ausgenommen hiervon sind aber Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, für die längere Fristen vorgesehen sind. Die Dauer der Freiheitsstrafe wird zu der Frist hinzuaddiert. Bei den Fristen wird immer vom Tag der Verurteilung an gerechnet. Nach Ablauf dieser Fristen kann also ein neues Führungszeugnis beantragt werden, das dann keine Eintragungen mehr aufweist, wenn nicht im Einzelfall neue Verurteilungen hinzu gekommen sind, die unter Umständen eine Löschung im Führungszeugnis verhindern können.

Im Register bleiben Deine Strafen noch ewig erhalten. Nach 5 bzw. 10 Jahren werden sie aber im "normalen" Führungszeugnis nicht mehr erwähnt.

Kommt drauf an was du gemacht hast.

Bin vorbestraft wegen Betrug sonst nix