Was steht im behördliches Führungszeugnis?
Stehen im behördlichen Führungszeugnis Einträge vom Erziehungsregister oder Ordnungswidrigkeiten?
5 Antworten
Stehen im behördlichen Führungszeugnis Einträge vom Erziehungsregister oder Ordnungswidrigkeiten?
Kurz und einfach: Nein ... Weder das eine noch das andere.
Kommt auf die Variante an. Im erweiterten Führungszeugnis (für Bewerbung bei Behörden zB) steht fast alles drin. Also auch die "kleineren" Sachen wie zB "Erschleichen von Beförderungen" (Verurteilung bei Schwarzfahren).
Sexualsachen stehen immer drin, die verjähren nicht.
OWigs werden nicht erfasst.
Inwieweit die Erziehungsregister übertragen werden, entzieht sich meiner Kenntnis...aber relevanten nicht verjährte Sachen erscheinen bestimmt.
Das ist hier:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/11.html
sehr gut erklärt.
Einträge im Erziehungsregister kommen nicht in das Führungszeugnis. Ordnungswidrigkeiten kommen gar nicht erst ins BZR, nur Straftaten.
Die drei Arten von Führungszeugnissen
- privates, auch polizeiliches im Volksmund genannt
- erweitertes Führungszeugnis (bekommen Behörden, bei denen man sich bewirbt)
- behördliches Führungszeugnis ( für z.B. den Gewerbeschein)
sind Auszüge aus dem Bundeszentralregister, in dem alle Einträge stehen, und führen unterschiedliche und nicht alle Einträge.
Wenn du also nicht das erweiterte, sondern tatsächlich das behördliche Führungszeugnis meinst, so stehen da sogar Entscheidungen von Verwaltungsgerichten und Psychiatrieaufenthalte drin.
Ausführlich beschrieben kannst du das hier nachlesen:
Nein habe ich nicht! Zentralregister und Erziehungsregister sind, wie der Name schon sagt "REGISTER", in denen Einträge vorgenommen werden.
Aus dem Zentralregister werden dann bestimmte Auszüge in das entsprechende FÜHRUNGSZEUGNIS übernommen, und davon gibt es 3!
Hier geht es um das behördliche Führungszeugnis, nicht um die REGISTER.....
Nr. 4 hast du vergessen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30b.html