Behördliches Führungszeugnis für Gesundheits und Krankenpflegerin Examen?
Ich hätte eine Frage eine Freundin von mir bekam wegen Erpressung 60 Tagessätze jetzt macht sie bald Examen als Gesundheits und Krankenpflegerin. Na klar muss Sie jetzt ein behördliches Führungszeugnis vorlegen. Jetzt denkt sie das sie kein Examen mehr machen kann und will die Ausbildung abbrechen. Kennt sich hier jemand damit aus? Also ich habe das auch für mein Examen gebraucht aber bei mir steht nichts drin und das ist ihre erste Strafe die sie bekommen hat.
2 Antworten
Zum Einen gilt man erst als vorbestraft ab 90 Tagessätze.
Zum Anderen werden Strafen unter 90 Tagessätzen nicht im Führungszeugnis aufgeführt, sofern nur eine Strafe vorliegt.
Also: Entwarnung
Es ist zwar nur eine Kleinigkeit, aber wenn es um juristische Dinge geht kann auch eine Kleinigkeit Folgen haben.
§ 32, Abs. 2, Nr. 5:
- a)
- Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
- b)
- Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
Soweit klar?
Mann ist vorbestraft, wenn man rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde.
Das wurde auch nicht in Zweifel bezogen und war auch in der obigen Antwort nicht Gegenstand, denn es ging nur um die Aufnahme ins Führungszeugnis. Dort taucht der Eintrag erst auf wenn es eben mehr als 90 Tagessätze sind.
Ich habe mich nicht auf deinen Kommentar, sondern auf die Antwort von WosIsLos bezogen. Dort tätigt er eine Aussage zum Thema "vorbestraft". Diese Aussage habe ich kommentiert. Es ging mir dabei nicht um die Tagessätze, sondern um den Begriff "vorbestraft".
Nein, da es nicht mehr als 90 Tagessätze waren kommt es nicht ins Führungszeugnis. Auch im Behördlichen Führungszeugnis taucht normale Erpressung nicht auf.
"Zum Einen gilt man erst als vorbestraft ab 90 Tagessätze."
Mann ist vorbestraft, wenn man rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde. Das hat nichts mit den Tagessätzen zu tun.