Behördliches Führungszeugnis für Gesundheits und Krankenpflegerin Examen?

2 Antworten

Zum Einen gilt man erst als vorbestraft ab 90 Tagessätze.

Zum Anderen werden Strafen unter 90 Tagessätzen nicht im Führungszeugnis aufgeführt, sofern nur eine Strafe vorliegt.

Also: Entwarnung

Es ist zwar nur eine Kleinigkeit, aber wenn es um juristische Dinge geht kann auch eine Kleinigkeit Folgen haben.

§ 32, Abs. 2, Nr. 5:

5.
Verurteilungen, durch die auf
a)
Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b)
Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten

Soweit klar?

"Zum Einen gilt man erst als vorbestraft ab 90 Tagessätze."

Mann ist vorbestraft, wenn man rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde. Das hat nichts mit den Tagessätzen zu tun.

@AntonAntonsen

Mann ist vorbestraft, wenn man rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde.

Das wurde auch nicht in Zweifel bezogen und war auch in der obigen Antwort nicht Gegenstand, denn es ging nur um die Aufnahme ins Führungszeugnis. Dort taucht der Eintrag erst auf wenn es eben mehr als 90 Tagessätze sind.

@Artus01

Ich habe mich nicht auf deinen Kommentar, sondern auf die Antwort von WosIsLos bezogen. Dort tätigt er eine Aussage zum Thema "vorbestraft". Diese Aussage habe ich kommentiert. Es ging mir dabei nicht um die Tagessätze, sondern um den Begriff "vorbestraft".

Nein, da es nicht mehr als 90 Tagessätze waren kommt es nicht ins Führungszeugnis. Auch im Behördlichen Führungszeugnis taucht normale Erpressung nicht auf.