Was ist der Unterschied zwischen Standesamtlicher und behördlicher Namensänderung?

3 Antworten

In welchem Bundesland lebst du? das könnte hilfreich sein. Vielleicht ist es Bundeslandabhängig, wer zuständig ist.

Du musst auf jeden Fall einen wichtigen Grund haben, sonst wird der Name nicht einfach geändert. Wie alt bist du?

Was die Standesbeamtin meint, ist vermutlich die öffentlich- rechtliche Namensänderung.

Wer dafür zuständig ist, kann aber wie gesagt, Bundeslandabhänig sein.

Ein Vor- oder Familienname darf nur dann geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" im Sinne des Namensänderungsgesetzes (§ 3 NamÄndG) die Änderung rechtfertigt

Ein solcher wichtiger Grund ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen.

Ich lebe in Bayern, und bin 15 Jahre alt. Meine Mutter ist auch einverstanden damit

@RumLum

Kann ich das mit dem Gesetz irgendwo nachlesen?

@RumLum

In Bayern sind aber auch die Standesämter für die öffentlicht rechtlichen Namensänderungen zuständig. Das kannst du hier nachlesen: http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/standesamt/name/51743/oeffen.html

dein Vater wird aber auch damit einverstanden sein müssen, denn du trägst seinen Namen.

ICh kann dir aber nicht allzu viel Hoffnung auf Erfolg machen, denn wie gesagt, es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Hast du den?

@RumLum

http://home.arcor.de/standesamtsinfo/Namensfuehrung/Namensaenderung/behoerdlicheNamensanderung/behoerdlichenamensanderung.html

Gute Frage !!!

Ich vermute, dass das Standesamt nur eine Änderung im Familienstammbuch vornimmt.

Eine behördliche Änderung im Landratsamt betrifft deinen Prsonalausweis, Reisepass, Eintrag bei der Meldebehörde..,usw.

Nein. Mcih wundert es, denn eigentlich muss jede Namensänderung beim Standesamt durchgeführt werden. Die Geburtsurkunde muss geändert werden, vom Standesamt gehen dann nachrichten an das Meldeamt etc.

Ich versuche mcih mal schlau zu machen, um eine Antwort geben zu können.

@Sumselbiene

Dankeschön ;-)

@RumLum

@sumsel In München wird das beim KVR gemacht.

@Sumselbiene

Kreisverwaltungsreferat ;-)

Eine standesamtliche Namensänderung kann meines Wissens nur durch Heirat erfolgen. Jede sonstige Namensänderung bedarf einer richterlichen Entscheidung.

Und durch Scheidung. Dann darf man seinen eigenen Geburtsnamen wieder annehmen.