BEHÖRDLICHES Führungszeugnis DRINGEND

6 Antworten

Hallo,

auf die Angabe der Tagessätze kannst Du Dich nicht unbedingt verlassen, denn wenn Du nichts verdienst oder bisher verdient hast, gibt es genaugenommen auch keine Tagessätze, denn richten sich normalerweise nach dem Nettogehalt und das wird dann durch 30 geteilt. Deine Strafe könnte also durchaus im FüZ stehen.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Du beantragst ein privates FüZ. Das kostet 13 Euro, aber das sollte Dir Deine Zukunft wert sein. So, enthält es einen Eintrag, findet sich der auch in einem Behörden-FüZ. Enthält es keinen Eintrag, bist Du nicht viel schlauer als jetzt, da er im privaten nicht, im behördlichen aber durchaus verzeichnet sein kann.

  2. Du beantragst gleich ein behördliches FüZ; kostet ja auch 13 Euro. Dabei kannst Du angeben, dass Du es einsehen möchtest, wenn es Eintragungen enthält. Es wird dann an das für Dich (Deinen Wohnort) zuständige Amtsgericht geschickt. Dort kannst Du Einsicht nehmen und entscheiden, was mit dem FüZ passieren soll.

Dann gibt es wiederum zwei Möglichkeiten, falls ein Eintrag vorhanden ist:

a) Du lässt es vernichten. Das geschieht direkt beim AG und damit ist Deine Ausbildungsstelle Geschichte oder

b) Du akzeptierst es und wartest ab, was passiert. Entweder gibt Dir der Arbeitgeber eine Chance oder eben nicht.

Das ist halt die Qual der Wahl, wenn man Mist baut.

Kannst du bitte den § angeben, in dem steht, dass es keine Tagessätze gibt? Im Urteil wird die Anzahl der Tagessätze angegeben und ist verbindlich.

@Wikifreak

Hi, nein kann ich nicht, weil ich wohl den falschen Denkansatz hatte. Bei 300 Euro, die z. B. in den Monaten März, April und Mai zu zahlen wären, käme ich bei tagesgenauer Rechnung auf 92 Tagessätze zu je 3,26 Euro. Aber OK, das hake ich mal unter Versuch und Irrtum ab.

Und der Fragesteller muss ja sowieso ein FüZ beantragen. Da kann er ja dann Einsicht nehmen und dann immer noch entscheiden. Ich würde aber immer - nur aus Sicherheitsgründen - auch eine Einsichtnahme beantragen.

Gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 5a BZGR (http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html) werden Verurteilungen zu max. 90 Tagessätzen nicht ins Führungszeugnis aufgenommen. Falls du das "behördliches" absichtlich unterstrichen hast: damit ist ganz offensichtlich das als polizeiliches Führungszeugnis bekannte Führungszeugnis nach § 30 ff. BZRG gemeint.

Die Antwort auf deine Frage lautet also: Du musst dir keine Sorgen machen. Die Verurteilung wird nicht ins Führungszeugnis aufgenommen. Viel Erfolg bei deiner Ausbildung!

Nach Deiner Beschreibung war das keine Geldstrafe, sondern eine Geldauflage nach Jugendstrafrecht. Die wird grundsätzlich in kein Führungszeugnis in Deutschland eingetragen. Weder ins Behördliche ( das eigentlich "Belegart 0 heißt ) noch in das normale Führungszeugnis. Beide unterscheiden sich im Übrigen auch nur in einigen Feinheiten. Also keine Angst, bei Dir steht "Keine Eintragungen".

Kleinere Erstverurteilungen, wie etwa Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, sind zwar im Bundeszentralregister vermerkt, werden aber nicht im Führungszeugnis eingetragen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es sich um Erstverurteilungen handeln muss. Bei wiederholten Straftaten werden auch solch geringere Verurteilungen im Führungszeugnis eingetragen.

Du kannst also davon ausgehen, dass es nicht vermerkt ist.

ordnungswidrigkeiten stehen nicht drinnen straftaten schon... aber die verschwinden nach ner zeit wieder....