behördliches Führungszeugnis für öffentlichen Dienst?

5 Antworten

Eine einzelne Verurteilung von nicht mehr als 90 Tagessätzen wird in der Regel nicht ins Führungszeugnis für Behörden aufgenommen. Den genauen Wortlaut findest du im BZRG § 32:

Nicht aufgenommen werden Verurteilungen, durch die auf Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. Wie schaut das Gerichtsurteil hier aus? https://www.gutefrage.net/frage/strafrecht--erneut-wegen-betruges-vorm-amtsgericht? Anscheinend hast du aus deinen Fehlern nichts gelernt. Wenn ich dein potentieller Arbeitgeber wäre und mir dein Vorstrafenregister zu Ohren käme, würdest du auf keinen Fall von mir eingestellt. Du bist kein junger Hüpfer mehr (33 Jahre?) und voll für deine Taten (3) verantwortlich. Du scheinst sehr uneinsichtig zu sein.

Ich denke mal wenn sie das erweitere Zeugnis beantragen dann schon

Und das tut ÖD.

2 Eintragungen dann bleibt es 10 jahre im Zentralregister... mist

beides Geldstrafen 2013 zu insgesamt 90 tagessätzen

ich dachte nach 5 jahren sauber

Nach 32 V des Bundeszentralregistergesetzes werden die Strafen eingetragen weil dort noch eine Strafe steht .

Nach 34 werden Verurteilungen zu Geldstrafen nach 3 Jahren wieder gelöscht

Das gilt auch für ein Führungszeugnis für Behörden .

Nur dann wenn Sie noch einmal einen Betrug begehen kann der Richter Ihre Strafen einsehen

Im FZ für ÖD steht definitiv mehr als im einfachen FZ.

Betrug auch noch.. vergiss es.

Klar.Obwohl es genügend Gängster in den Ämtern gibt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

"Register" ist hierbei das Bundeszentralregister. Und dort werden die Einträge t nach 5 Jahren gelöscht. Also sollte es sauber sein... 5 jahre sind um

@Berliner33City

Tja.Normalerweise müssten die dann alles raus nehmen. Aber so was klebt an einem ein leben lang.Auch wenn es gelöscht wird bleiben die Akten bestehen

Nach 32 V des Bundeszentralregistergesetzes werden die Strafen eingetragen weil dort noch eine Strafe steht .

Nach 34 werden Verurteilungen zu Geldstrafen nach 3 Jahren wieder gelöscht

Das gilt auch für ein Führungszeugnis für Behörden .

Nur dann wenn Sie noch einmal einen Betrug begehen kann der Richter Ihre Strafen einsehen