behördliches Führungszeugnis für öffentlichen Dienst?
behördliches Führungszeugnis für öffentlichen Dienst
Hallo,
will bald im öffentlichen Dienst anfangen. die Landesbehörde wird ein behördliches Führungszeugnis einfordern.
Ich hatte 2013 zwei Verurteilungen zu Geldstrafen (zusammen waren es über 90 Tagessätze) wegen Betrug nach §263. Strafen sind getilgt.
ich wurde damals 2013 wegen 2 Taten von einem Amtsgericht wegen Betruges zu jeweils 60 und 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Also 2 Veruteilungen insgesamt 90 Tagessätze
mein polizeiliches Führungszeugnis (für Private) ist sauber. bei der letzten Anforderung im Jahr 2017
Frage steht etwas im behördlichen Führungszeugnis ?
5 Antworten
Eine einzelne Verurteilung von nicht mehr als 90 Tagessätzen wird in der Regel nicht ins Führungszeugnis für Behörden aufgenommen. Den genauen Wortlaut findest du im BZRG § 32:
Nicht aufgenommen werden Verurteilungen, durch die auf Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. Wie schaut das Gerichtsurteil hier aus? https://www.gutefrage.net/frage/strafrecht--erneut-wegen-betruges-vorm-amtsgericht? Anscheinend hast du aus deinen Fehlern nichts gelernt. Wenn ich dein potentieller Arbeitgeber wäre und mir dein Vorstrafenregister zu Ohren käme, würdest du auf keinen Fall von mir eingestellt. Du bist kein junger Hüpfer mehr (33 Jahre?) und voll für deine Taten (3) verantwortlich. Du scheinst sehr uneinsichtig zu sein.
Ich denke mal wenn sie das erweitere Zeugnis beantragen dann schon
Und das tut ÖD.
2 Eintragungen dann bleibt es 10 jahre im Zentralregister... mist
beides Geldstrafen 2013 zu insgesamt 90 tagessätzen
ich dachte nach 5 jahren sauber
Nach 32 V des Bundeszentralregistergesetzes werden die Strafen eingetragen weil dort noch eine Strafe steht .
Nach 34 werden Verurteilungen zu Geldstrafen nach 3 Jahren wieder gelöscht
Das gilt auch für ein Führungszeugnis für Behörden .
Nur dann wenn Sie noch einmal einen Betrug begehen kann der Richter Ihre Strafen einsehen
Im FZ für ÖD steht definitiv mehr als im einfachen FZ.
Betrug auch noch.. vergiss es.
Klar.Obwohl es genügend Gängster in den Ämtern gibt
Tja.Normalerweise müssten die dann alles raus nehmen. Aber so was klebt an einem ein leben lang.Auch wenn es gelöscht wird bleiben die Akten bestehen
Nach 32 V des Bundeszentralregistergesetzes werden die Strafen eingetragen weil dort noch eine Strafe steht .
Nach 34 werden Verurteilungen zu Geldstrafen nach 3 Jahren wieder gelöscht
Das gilt auch für ein Führungszeugnis für Behörden .
Nur dann wenn Sie noch einmal einen Betrug begehen kann der Richter Ihre Strafen einsehen
"Register" ist hierbei das Bundeszentralregister. Und dort werden die Einträge t nach 5 Jahren gelöscht. Also sollte es sauber sein... 5 jahre sind um