Fristlose Kündigung der Wohnung wegen hund?

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Bleib erstmal locker, du musst nicht raus nur weil du eine fristlose Kündigung bekommst. Wer will dich denn dazu zwingen? Um dich wirklich rauszuwerfen aus der Wohnung bedarf es einen Räumungstitel und bevor der da ist, vergehen in der Regel gut 9 Monate. Was den Hund anbelangt müssten wir schon wissen, was genau im Mietvertrag steht und ob es überhaupt eine Individualvereinbarung ist, dazu ist auch wichtig zu wissen, wie viel Mietwohnung hat der Vermieter und hat jeder Mieter diese Klausel im Vertrag denn wenn die Klausel mehr als zweimal genutzt wurde, ist es keine Individualvereinbarung mehr.

Resonanz1234 
Fragesteller
 28.10.2016, 17:15

Danke, 

Also im Mietvertrag ist eine Klausel das keine Tiere gestattet sind aber bei dieser weiß ich sicher das sie nichtig ist.

Aber wir haben die Hausordnung extra unterschrieben. Und darin steht das halten von Haustieren ist grundsätzlich nicht erlaubt. 

Es dürfen nur Haustiere gehalten werden bei denen andere Mieter nicht belästigt werden. Lärm....usw...

Reptilien aller Art insbesondere Ratten Marder oder Affen und wild Katzen ist untersagt.

Diese Hausordnung hat jede Partei im Haus unterschrieben. 6 Familien. 

Kinnear  04.11.2016, 17:30
@Resonanz1234

Ok, dann brauchst du dir keine großen Sorgen zu machen, die Hausordnung gehört zum Mietvertrag, eine generelle Tierhaltung ist in Formularmietverträgen nichtig. Es ist auch keine Individualvereinbarung, da diese Klausel in mehr als zwei Verträgen steht und somit gegen das AGB verstoßen würde. Du kannst also ganz beruhigt wohnen bleiben. Wenn du einen Brief vom Anwalt bekommen solltest, dann kannst du zum Mieterbund oder selbst zum Anwalt gehen, die wissen was zu tun ist. 

N i e m a l s      eine Wohnung kündigen, bevor ihr eine neue Wohnung gefunden  u n d   einen unterschriebenen Mietvertrag in der Tasche habt!

Schaut in euren MV nach, was dort wegen Tierhaltung vereinbart ist bzw. was steht in dem unterschriebenen Zusatz. Das wäre wichtig!! Pauschale Klausen, welche generell die Tierhaltung verbieten, sind gekippt worden.

Ich würde diesen Passus vom Fachanwalt prüfen lassen. Es ist richtig, dass der Vermieter z. B. Hunde in der Mietwohnung verbieten können und auch bei nachvollziehbaren Gründen eine Erlaubnis dafür widerrufen können.

So wie ihr schreibt, geht von dem Hund keinerlei Belästigung aus. Nur, ihr hättet wirklich vorher abklären müssen, ob ihr in der Mietwohnung einen Hund halten dürft. Evtl. hat auch jemand im Haus (der Sohn ?) eine Tierhaarallergie - das wäre für euch sehr ungut. Ansonsten würde ich mich auf die Hinterfüße stellen und für den Verbleib des Hundes kämpfen - zumindest Zeitaufschub rausholen, um eine andere Wohnung zu finden, in der auch eine Hundehaltung erlaubt ist.

Könnt ihr nicht nochmal mit dem Vermieter sprechen. Ihr könnt ihm ja anbieten, sollte der Hund irgendwelche Schäden in der Mietwohnung verursachen, werdet ihr selbstverständlich bei Auszug für diese Schäden aufkommen. Das kann schriftlich fixiert werden. Auch eine Haftpflichtversicherung für den Hund abschließen und vorlegen.

Mir täte es leid, wenn nun der Hund, der nunmehr eine liebevolle Familie gefunden hat, weg muss, weil man leider nicht vorher wichtige Dinge geklärt hat.

Dass in den 10 letzten Jahren alles ordentlich gelaufen ist, ist nichts ungewöhnliches sondern stellt den Minimalzustand dar. Ihr habt euch an den geschlossenen Vertrag gehalten, also gab es nichts zu beanstanden. Nun habt ihr euch nicht an die vereinbarten Regeln gehalten....warum sollte dann alles wie zuvor sein?! Also wundern dürft ihr euch nicht. Alle Hunde waren beim Einzug ganz brav und leise und es würde auch nie Probleme geben, bis beim Auszug die vom Hund verursachten Schäden beanstandet wurden. Da war es plötzlich alles normale Abnutzung und der Vermieter ist ja selbst schuld.

Die zusätzliche Unterschrift unter die Hausordnung sehe ich als Individualvereinbarung an. Das Versäumnis habt ihr euch selbst zuzuschreiben, hier dem Vermieter den schwarzen Peter zuzuschieben ist nicht korrekt. Zudem muss eines beachtet werden. Alle anderen haben das Hundeverbot auch unterschrieben, warum wollt ihr als einzigste euch diese Ausnahme erstreiten? Es würde letztendlich bedeuten, dass alle das Recht bekämen, einen Hund zu halten...was dann? 6 Parteien mit 6 Hunden....das kann mir keiner erzählen, dass das keine negative Auswirkung auf die Wohnanlage (Lärm, Sauberkeit, Abnutzung) hat.

Wie beurteilt der Mieterbund denn die Sache?

Mal angenommen, der Vermieter kündigt fristlos. Oft ist es dann so, das die Mieter nicht sofort ausziehen. Der Vermieter kann dann nur Räumungsklage einleiten. 

Da muss er erst mal Geld vorstrecken und es dauert meistens Monate.

Vielleicht kannst Du Dich mit dem Vermieter einigen, dass Du zwar ausziehen willst aber noch mindestens noch eine angemessene Zeit bekommst.

Oder Du klagst gegen die Kündigung und hofft dass der Richter auf Deiner Seite ist.

schelm1  27.10.2016, 10:06

Man sollte da die finazielle Position so mancher Vermieter nicht unterschätzen, gibt es doch so manchen, der die vereinnahmten Kaltmieten "tapfer in einem Schuhkarton gesammelt hat" und daraus sehr schnell und vortrefflich die Kosten eines Verfahrens locker wegsteckt, zumal dann, wenn die später den Prozessgegener treffen.

Der "geschundene" Mieter indessen wird mit der Vorlage von Kosten zusätzlich zur laufenden Mietzahlungsverpflichtung gebeutelt.

Verhandeln ist selbtsverständlich immer gut, soweit dies unter dem Vorzeichen der vom Vermieter angestrebten Lösung geschieht.

Da du ohnehin eine Anfrage beim Mietebund gestellt hast, gebe ich dir hier noch einen Link über ein Urteil des Bundesgerichtshofes:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-erleichtert-hundehaltung-und-klaert-kuendigung-wegen-eigenbedarfs_041084.html

Du solltest versuchen, vorerst in der Wohnung zu bleiben und nicht gleich dem Wunsch des Vermieters nachgeben. Warte auch ab, was der Mieterbund schreibt (ich hoffe positiv für dich) und bitte ihn, das Scheiben an den Vermieter zu senden (dir in Kopie). Wenn die Schikanen zunehmen sollten, auch von dem Sohn, kannst du dich immer noch in Ruhe nach einer anderen Wohnung umsehen, aber nicht voreilig handeln, das muss nicht sein! 

Resonanz1234 
Fragesteller
 26.10.2016, 18:04

Wenn ich jetzt kündige dann habe ich zumindest 3 Monate. 

Ich warte natürlich was der Bund Sagt. 

Aber ich habe angst morgen ne kündigung im Briefkasten zu haben. 

Danke für die guten Ratschläge 

Einafets2808  26.10.2016, 22:07
@BarbaraAndree

Ich wünsche dem Fragesteller keines Wegs eine fristlose Kündigung. 

Dennoch sind die Fakten wie folgt. 

•unerlaubt einen Hunde angeschafft,mir ser persönlichen Begründung ,andere Mieter haben ja auch Haustiere wie Katzen 

•Vermieter hat eine Frist gesetzt,4 Wochen Zeit den Hund wieder abzuschaffen. 4 Wochen sind um und nun kann er weitere Schritte einleiten nach dem eine Mahnung erteilt hat

•so Vermieter hatte 4 Wochen Zeit um sich eine neue Wohnung zu suchen oder das Tier abzuschaffen.

Hält er sich nicht an die Frist,kann durchaus eine Kündigung erfolgen. 

Und fristlos ist fristlos , da gilt kein wie lange lebt ihr in der Wohnung,schließlich hat der Fragesteller gegen den Vertrag verstoßen. 

Evtl.kann der Mieterschutz die Umzugsfrist verlängern. Muss aber nicht sein.