Fristlose Kündigung - nun evtl behinderung bei meinem sohn

7 Antworten

Die Behinderung eines Kindes ist kein Freifahrtschein, um seine Miete oder sonstige Kosten nicht zu bezahlen. Damit ist die Kündigung des Vermieters auf Grund ausstehender Mietzahlungen auch rechtens - zumal die Kündigung kam, bevor eine Behinderung festgestellt wurde. Ich glaube, in dieser Frage kannst Du Dich nicht hinter der noch nicht bescheinigten Behinderung Deines Kindes verstecken. Du hast im Falle einer festgestellten Behinderung zwar Anspruch auf verschiedenen Leistungen, Vergünstigungen und Zuschüsse - aber dieser Anspruch befreit Dich nicht von der Pflicht, Deine Rechnungen zu bezahlen.

das ist mir klar und ich verstecke mich hinter nix! ich wollte wissen ob die FRISTLOSE rechtens ist oder ob die kündigung in eine 3 monatsfrist kündigung umgesprochen wird!!!!!

Eine fristlose Kündigung ist bei Familien mit Kind, ob nun behindert oder nicht, nicht so einfach. Du kannst das in jedem Fall noch bis zu zwei Jahren hinauszögern, wenn Du einen geschickten Anwalt findest.

Unter bestimmten Umständen musst Du den nicht bezahlen; Dir steht eventuell Prozesskostenhilfe zu.

Ich würde, wenn das eine gute Wohnung ist, versuchen, den Auszug hinauszuzögern, bis ich wieder flüssig bin.

Ich denke, der Vermieter wartet auf eine Kontaktaufnahme von Dir oder Deiner Familie. Die Kündigung ist unter normalen Umständen auch nicht im Interesse der Vermieter. Sie ist ja mit Aufwand verbunden. Wenn Du ihm ein halbwegs realistisches Angebot machst, wird er sich bestimmt darauf einlassen. (Falls nicht Anderes vorgefallen ist)

Love and Peace

:D und da wundert man sich dann warum man mit Familie und Kind keine Wohnung mehr findet :D

Das würde mir als Vermieter 1x passieren und danach wird die Wohnung nur noch an "einfache" Mieter vermietet.

der Vermieter darf dich unter normalen Umständen mit Behinderten Kind nicht kündigen, wenn du aber im Zahlungsrückstand bist darf er dich auf jeden Fall kündigen

nun hat man mir gesagt das die fristlose kündigung im falle einer behinderung nicht mehr rechtens ist

... was Quatsch ist. Egal ob behindert oder nicht, der Vermieter hat Anspruch auf Mietzahlung. Wenn nicht gezahlt wird, fliegt man raus, und zwar jeder, da gibt es keine Ausnahmen...

da man eine familie mit behindertem kind nicht kündigen darf....?! stimmt das?

Nein, das stimmt nicht...

Der Vermieter wusste doch nichts davon .

Seh lieber zu das du den Mietrückstand ausgleichst , und dich mit dem Vermieter einigst .