Fristlose Kündigung vom Vermieter - Vermieter händigt Mietbescheinigung nicht aus

13 Antworten

  1. Der Vermieter kann dir die Vorvermieterbescheinigung verweigern.

  2. Du hast kein Recht auf diese Bescheinigung, weil das BGB diese Bescheinigung nicht vorsieht.

  3. Auch ein Anwalt kann den Vermieter nicht zum Ausstellen dieser Bescheinigung zwingen.

  4. Der aktuelle Vermieter kann dir nach Ablauf der Kündigungsfrist den Zugang zur Wohnung nicht verweigern.

Entgegen vieler Meinungen ist es nicht möglich einer außerordentlichen und befristeten Kündigung erfolgreich zu widersprechen. Gegen eine derartige Kündigung ist nur mit einer Klage ein Verbleib in der Wohnung möglich.

Der Vermieter sollte in seiner Kündigung genauestens aufgeführt haben, wie diese Ruhestörungen den ausreichenden Grund zur Kündigung geliefert haben. Falls er vergessen hat der Fortführung des Mietverhältnisses nach Mietende vorsorglich zu widersprechen und das auch innerhalb der ersten 14 Tage nach Mietende nicht tut, dann ist die Kündigung wirkungslos und das Mietverhältnis wird unbefristet fortgesetzt.

Deiner schreienden Freundin solltest du sofort Hausverbot erteilen und eine Unterlassungsklage androhen, falls sie nochmals im Haus ihr Konzert abziehen will.

Reagierst du auf diese Kündigung nicht, dann riskierst du eine Räumungsklage und verlierst dein Mieterrechte, weil der Mietvertrag beendet ist.

Am besten gehst du sofort zum Mieterverein und legst mit denen Widerspruch gegen die fristlose Kündigung ein. ( Wenn das zeitlich noch möglich ist )

Ich denke dann hast du erstmal Zeit gewonnen eine neue Wohung zu finden - denn der Vermieter muss dich erst mal raus klagen oder zumindest ordnungsgemäß kündigen.

Und eine Mietbescheinigung kenn ich gar nicht - ich hab die Wohnungen bisher immer ohne so was bekommen.

Bitterkraut  06.03.2014, 16:12

Wenn die fristlose Kündigung aber rechtens ist, wird dem Widerspruch nicht stattgegeben. Dann muß der Vermieter nicht klagen, dann läuft es so, wie er es will.

Aber ich würde auch zum vorsorglichen Widerspruch raten und defintiv auch zum Mieterverein.

edfider  06.03.2014, 16:21
@Bitterkraut

JA schon - aber erst mal ist Zeit gewonnen. Und ich denke sooo einfach ist es heutzutage mit fristlosen Kündigungen nicht mehr.

BunteFarben 
Fragesteller
 06.03.2014, 17:02
@Bitterkraut

Eigentlich wäre sie es nicht. Hab mich von meinen Anwalt beraten lassen. Weil zu dem Zeitpunkt, wo die Stresssituation aufkam, war es außerhalb der ruhestörenden Zeiten, sprich 18 Uhr.

edfider  06.03.2014, 19:25
@BunteFarben

Eigentlich ? Aber ?

Und was macht der Anwalt jetzt ?

Ist das rechtens, mir die Mietbescheinigung zu verweigern? Habe ich ein Recht darauf, diese zu bekommen?

Wenn man Wohngeld oder Hartz IV beantragt, muss er sie ausfüllen.

Was kann der Anwalt machen?

Welcher Anwalt? Deiner oder der von dem Vermieter?

Dein Anwalt kann versuchen, eine Einigung zu finden, auch über den Verbleib oder dem vorläufigen Verbleib in der Wohnung.

Der vom Vermieter versucht natürlich das Beste für seinen Klienten.

Kann mir der jetzige Vermieter nach Ablauf der Frist den Zugang zur Wohnung verweigern?

Wenn Du nicht ausziehst,muss der Vermieter eine Räumungsklage einleiten; den Zutritt darf er bis zur endgültigen Räumungsklage nicht verwehren.

Mir drängt die Zeit! Ohne Mietbescheinigung keine neue Wohnung. Und wenn die Frist abgelaufen ist - Ich habe Angst, auf der Straße zu sitzen.

Auf der Straße wirst Du nicht sofort sitzen, aber mit erheblichen Mehrkosten musst Du rechnen, wenn Du nicht ausziehst.

Du solltest einen Anwalt nehmen, der das Beste aus der Situation machen kann.

Bitterkraut  06.03.2014, 16:14

Nur für Wohngeldantrag braucht man die Mietbescheinigung. Für ALG2 reicht auch der Mietvertrag. Dann braucht man die Bescheinigung in jedem Fall vom aktuellen Vermieter und nicht vom alten. Rückwirkend gibt nirgends Geld.

anitari  07.03.2014, 09:06
Wenn man Wohngeld oder Hartz IV beantragt, muss er sie ausfüllen.

Mit Mietbescheinigung meint Fragesteller die sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für den zukünftigen Vermieter.

es gibt doch keine Vorgabe für das Aussehen einer solchen Bescheinigung. Ich würde sie selber machen.

Du hast kein Recht auf diese Bescheinigung. Wenn der Vermieter nicht will, muß er dir gar keine geben. Du kannst anhand von Belegen ja selbst nachweisen, daß du deine Miete bezahlt hast, wenn das erforderlich ist. Nur, wenn du Wohngeld beantragt hast, muß der Vermieter dir die Miethöhe bescheinigen. Dafür gibts dann ein Formular, das er ausfüllen muß.

Bitterkraut  06.03.2014, 16:01

PS: Ich hab noch nie eine Mietbescheinigung gebraucht, um eine Wohnung zu mieten.