Tierhaltung verboten von Wohnungsgenossenschaft?

4 Antworten

Nein, das obliegt dem Vermieter. Die alte Mieterin im Nachhinein zu verpetzen ist auch nicht gerade die feine englische Art, ... 

Wenn 1 Tier erlaubt ist, kannst du dort mit deiner Katze einziehen ... wenn du einen Hund willst, musst du um Erlaubnis bitten, ... würde ich aber schon vor Mietbeginn in den Vertrag aufnehmen, ...

Wenn du trotzdem einfach so einen Hund hältst, also zusätzlich zur Katze, wäre  das Grund genug für eine fristlose Kündigung.

hier sind nur 1 Tier pro Wohnung egal ob Hund oder Katze erlaubt jetzt wollte ich fragen ist das rechtens 

hier sind nur 1 Tier pro Wohnung egal ob Hund oder Katze erlaubt jetzt wollte ich fragen ist das rechtens 

Das ist rechtens und der Vermieter ist sogar großzügig, wen er jedem Mieter einen Hund oder eine Katze gestattet.

ich dachte da gäbe es Änderungen im Mietrecht ? 

Bei generellem Tierhaltungsverbot gibt es eine Änderung, die Klausel ist unwirksam, aber sie bedeutet auch kein Freibrief; der Vermieter muss die Interessen aller Parteien berücksichtigen.

Zumal die Dame die davor drin lebte auch 2 kleine Hunde hatte was die nicht wussten im Nachhinein habe ich es denen noch gesagt um den Hund vielleicht erlaubt zu bekommen.

Nur weil ein anderer Mieter andere Konditionen hat oder hatte, muss der Vermieter sie nicht bei Dir auch machen.

LG

johnnymcmuff

Du kannst froh sein, dass du überhaupt ein Tier mit in die Wohnung nehmen darfst, außer Kleintiere, die erlaubt sind. Du mußt dich entscheiden...

Wenn du die Regeln der Wohnungsbaugesellschaft nicht akzeptierst, wirst du die Wohnung nicht bekommen.