Mieter will nicht die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten
Mieterin hat uns heute eine fristlose Kündigung gegeben weil Sie eine neue Wohnung gekauft hat(so sagt Sie). Sie will in 1,2 Tagen rausgehen ohne sich auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Als Grund für die Fristlose Kündigung hat Sie angegeben das der Vermieter unzumutbar ist und das die 40 Quadratmeter Wohnung in einem Gesundheitsgefährdeten zustand sei, obwohl das nicht wahr ist. Sie wohnt bei uns von Mitte August bis heute.
Natürlich haben wir hingewiesen das nach dem Vertrag Sie 3 Monate noch die Miete bezahlen muss und das es nicht war ist was Sie sagt.
Was sollen wir jetzt tun ? Einen Anwalt nehmen, geht es ohne Anwalt? Darf die Frau einfach so gehen ? Muss Sie dann nicht beweisen das die Wohnung nicht in Ordnung ist ?
Jede Antwort ist hilfreich ,danke.
12 Antworten
natürlich muss sie die kündigungsfrist einhalten, außer ihr habt schon länger streitigkeiten wegen mängel in der wohnung, weswegen die mieterin schriftlich fristen gesetzt hat, diese zu beseitigen. hat sie nichts von alledem gemacht, muss sie die 3 monatsmieten bezahlen. mahnt sie bei fehlender überweisung der fälligen miete schriftlich an und setzt ihr eine frist, die miete zu überweisen. wenn sie dies nicht einhält, dann schreibt eine zweite mahnung, dass sie die miete begleichen musss mit einer frist von 14 tagen. reagiert sie darauf auch nicht, geht zu einem anwalt! ihr habt hoffentlich eine kaution beim einzug verlangt, die ihr dann mit der evtl. ausbleibenden miete verrechnen könnt!
Die Mahnungen sind unnötig und unsinnig, kosten nur Zeit und Geld. Die Miete ist am 3. fällig, ab 4. kann ein Mahnbescheid beantragt werden...
Kommt eine Miete nicht, unverzüglich den Mahnbescheid raushauen! - Wozu Zeit verlieren!?!
Einen Mahnbescheid kann man nicht schreiben, da gibt es Vordrucke - entweder im Internet oder ihr geht auf das Amtsgericht. Das wird das Beste sein, damit man dir beim ausfüllen hilft.
ganz einfach: Gericht. nur Gericht. also,zuerst anwalt und so weiter. dann Gericht.Geld in dem Fall wird von der Mieter nicht bezahlt, deswegen haut Mieter auch ab. nur Gericht.Grüß.
Sie schuldet Euch für diese 3 Monate die Miete - oder stellt Euch einen Nachmieter. Einfachste Möglichkeit wäre jetzt natürlich, beim Amtsgericht einen Mahnbescheid zu beantragen, falls sie nicht zahlt oder einen Nachmieter stellt.
Sie schuldet euch die Miete für die Zeit der Kündigungsfrist. Ein Fall für den Gerichtsvollzieher.