Fremdes Auto fahren im Ausland. Wer muss versichern?
Hey ihr Lieben,
im Sommer besucht mich eine Freundin aus Deutschland in der Schweiz und wir würden gerne etwas mit dem Auto meiner Eltern rumfahren. Kennt sich da jemand aus, wie das mit der Versicherung läuft? Muss sie sich versichern, müssen meine Eltern sie als Fremdfahrerin angeben? Wir haben beide leider keine Ahnung und werden im Interenet auch nicht richtig fündig.
Ich freue mich auf jede Hilfe! :)
6 Antworten
Salue
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in der Schweiz keine Versicherungseinschränkungen, wer ein Auto fährt. Die Versicherung deckt bei einem Unfall den Schaden ab, egal auf wen das Fahrzeug zugelassen ist.
Der Fahrer muss einfach den Fahrausweis seines Landes für diese Kategorie haben und er muss 18 sein (16 jährige US-Bürger dürfen in der Schweiz also nicht fahren).
Es ist erlaubt, dass Deine Kollegin in der Schweiz und in Deutschland damit fährt. Fahrten nach Frankreich, Italien etc. hingegen sind verboten.
Tellensohn
Wenn das Auto über deine Eltern versichert ist müssen die das mit ihrer Versicherung klären. in deutschland ist man für einfache Fahrten oft direkt mitversichert und muss nur angemeldet werden, wenn man das Auto regelmäßig mitbenutzt.
Du findest hier Informationen:
Beachte, dass falls deine Freundin fahren soll, ihr mit dem Fahrzeug nicht die Schweiz verlassen dürft - aus zollrechtlichen Gründen.
Wie das Auto versichert ist, wissen deine Eltern. Ob denen der Versicherungsschutz ausreicht, müssen sie wissen. Versichert wird immer das Auto, nicht der Fahrer.
Das hört sich sich ja komisch an. Erst macht das Internet mit "Euch" einen Vertrag, und dann kann es so eine banale Frage nicht beantworten.
In Deutschland wäre es ganz einfach, denn hier ist immer das Auto versichert, nicht der Fahrer.