Darf ich ein fremdes Auto fahren?
Guten Abend zusammen,
ich wollte mal nachfragen, ob ich ein fremdes Autofahren darf, wenn das nicht mit der Versicherung abgeklärt ist bzw. ich nicht als Fahrer eingetragen bin ? Ich meine ist das gesetzlich verboten oder könnte dass nur bei einem Unfall mit der Versicherung Probleme geben und ist sonst relativ egal solange ich ggf. die Fahrzeugpapiere vorzeigen kann?
Danke und Lg ;)
6 Antworten
Wenn der Eigentümer einverstanden ist und du eine gültige Fahrerlaubnis hast, darfst du jedes Auto fahren.
Fremdschaden wird durch Haftpflicht immer gezahlt, bei Kaskoschaden könnte es Probleme geben (erhöhte SB zum Beispiel).
Danke :)
Wenn der Eigentümer einverstanden ist, kannst du jedes Fahrzeug fahren, für das du einen gültigen Führerschein besitzt.
Wenn der Fahrzeughalter allerdings einen Rabatt in Anspruch nimmt, als "Alleinfahrer" fällt dieser Rabatt natürlich weg.
Danke sehr :)
Das ist nur bei Fahrern unter 25 Jahren die müssen extra angeben werden bei der Versicherung als Fahrer über das Alter braucht es nicht mehr weil man da meist fahren kann als die unter 25 Jährigen die es meist nicht können da sie die meisten schweren Unfälle bauen .
Und die Älteren die meinen sie können alles (richtig) weil sie mehr Jahre auf dem Buckel haben.
Nein ... es ist nicht verboten ein fremdes Fahrzeug zu führen/fahren und nach einem Unfall wird es auf jeden Fall Probleme mit der Versicherung geben, weil es vertraglich geregelt ist wer das Fahrzeug führen darf.
In den Fällen, die du schilderst, ist nicht mal eine Nachmeldung erforderlich.
Genau so wie Sie es beschrieben haben ist es. Nur im Schadensfall kann die Versicherung später das Geld zurückfordern.
Aber ansonsten kann es keine Probleme geben? Danke sehr
Auch im Schadenfall kann die Versicherung keinen Regress fordern, da die Missachtung des eingeschränkten Fahrerkreises keine Obliegenheitsverletzung ist.
Nein, das kann sie nicht. Sie kann nur den höheren Beitrag nachfordern.
Nein kann sie nicht. Und wenn nur bis 5.000 Euro.
Es wird nie Probleme geben, wenn die Fahrt erforderlich war, weil der eigentliche Versicherungsnehmer nicht fahrtauglich ist, z.B. auf Grund kurzfristiger gesundheitlicher Einschränkung (Augenuntersuchung, ambulante OP), und eine fremde Person ihn mit seinem Wagen nach Hause fährt. Kommt es zu einem unfall, meldet man die Person nach und gut ist.