Auto des Sohnes auf Eltern versichern als Zweitwagen und Sohn nicht eintragen?

9 Antworten

Wenn du "angehalten" wirst passiert rein gar nichts.

Bei einem Haftpflichtschaden wird der Schaden des Dritten reguliert. Der Beitragsnachlass für den eingeschränkten Fahrerkreis wird gegebenenfalls rückwirkend, auf jeden Fall aber zukünftig entfallen und es kann eine Vertragsstrafe erhoben werden (üblich ist z.B. ein Jahresbeitrag).

Bei Kasko wird entweder eine erhöhte SB fällig oder der Schaden wird (anteilig) nicht reguliert, das kommt auf den Anbieter an. 

Autofahren kostet Geld, wenn ihr das nicht habt kannst du halt nicht fahren. 

kim294  02.11.2017, 17:43

Genau so ist es.

Und kündigen kann die Versicherung dann zusätzlich auch noch.. dann viel Spaß bei der Suche nach einer neuen Versicherung.

Geiz ist nicht immer g...!

wollten meine Eltern das als Zweitwagen versichern und mich dann nicht eintragen.

würde dann bedeuten, dass im Schadensfall eine Vertragsstrafe von bis zu 100 % des regulären Jahresbeitrages erforderlich wäre und außerdem für das laufende Jahr der reguläre Beitrag zu zahlen wäre.

Also 200 % des regulären Beitrages.

Viel Spaß beim nachrechnen.

Bei mir (24) läuft die Versicherung ebenfalls so. Mein Wagen (welchen ich mit meinen Geld gekauft habe) läuft unter dem Namen und Versicherung meines Vaters als Zweitwagen wo ich ebenfalls als Fahrer eingetragen bin, habe meinen Führerschein erst seid einem Jahr. Es kommt mir günstiger und ich zahle ihm den zusätzlichen Betrag.

Von den Unterlagen bin ich nicht Halter dass ist aber nicht wichtig. Fahrzeugschein ist immer dabei und ich bin ja auch mitversichert.

BenniXYZ  02.11.2017, 18:37

Der Unterschied zum Fragesteller besteht darin, daß du als Fahrer eingetragen bist. Der Fragesteller nicht.

Vorab immer die (leider) alte Leier: bei uns wird immer nur das Fahrzeug selber versichert. Solange kein Unfall geschieht, solange interessiert es niemanden.

Das Auto ist und bleibt versichert. Kommt es zu einem Schadensfall, dann ist es nach wie vor versichert.

Lediglich eine Vertragsstrafe haben deine Eltern vom Versicherer zu erwarten: http://www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/kfz-versicherung-nicht-eingetragener-fahrer.html

"Was passiert jedoch, wenn jemand das Auto fährt, der gar nicht als

berechtigter Fahrer im Versicherungsvertrag eingetragen ist bzw. wenn
derjenige aufgrund der Vereinbarungen mit der Versicherung nicht hätte
fahren dürfen?

 

In dieser Frage kursieren die absurdesten Gerüchte, wie etwa, dass
man den gesamten Versicherungsschutz verliert, wenn das Kfz von einer
nicht eingetragenen Person gefahren wurde. Das wäre jedoch entgegen der
gesetzlichen Bestimmungen, da Unfallopfer durch die Kfz-Haftpflicht
abgesichert sein müssen, was grundsätzlich durch einen bestehenden
Versicherungsvertrag gewährleistet sein muss. Demzufolge muss die
Versicherungsgesellschaft die Unfallopfer genauso entschädigen und
Sachschäden regulieren, auch wenn ein Fahrer hinter dem Steuer saß, der
nicht im Versicherungsvertrag eingetragen war. Wenn nun eine Person das
Kfz fährt, die laut Versicherungsvertrag das Kfz gar nicht fahren
dürfte, so hat in diesem Fall der Versicherungsnehmer falsche Angaben
bei den Tarifierungsmerkmalen gemacht. Vorsätzlich hätte er sich
sozusagen einen günstigeren Beitrag erschlichen. Die Folge ist, dass der
Versicherungsbeitrag ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres
nachberechnet wird. Man muss also die Differenz zu dem Beitrag
nachzahlen, der eigentlich berechnet worden wäre, wenn der "nicht
eingetragene" Fahrer das Auto offiziell hätte fahren dürfen. Im
Schadenfall, wenn der nicht berechtigte Fahrer schuldhaft einen Unfall
baut, wird aufgrund vorsätzlich unzutreffender Angaben eine
Vertragsstrafe in Höhe eines vollständigen Jahresbeitrages fällig.

Fazit bei einem nicht eingetragenen Fahrer

Unfallopfer genießen weiterhin den vollen Versicherungsschutz und
der Versicherungsnehmer muss keinesfalls den Schaden aus eigener Tasche
selbst bezahlen. Der Versicherer wird jedoch den Beitrag nachberechnen
und eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 bis 2 Jahresbeiträgen verhängen."

Wenn du nicht im Fahrerkreis eingetragen bist kannst du auch nur ausnahmsweise fahren,

Was soll das? irgendwie musst du ja Fahrpraxis bekommen. So teuer ist das auch wieder nicht. Kauf dir lieber ein günstiges Auto.