Fremdes Auto anfahren ohne zu bemerken und weiterfahren?

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Wer bei einem Unfall im Straßenverkehr den Unfallort verlässt, ohne dies der Polizei oder den anderen Unfallbeteiligten mitzuteilen, macht sich grundsätzlich gem. § 142 Abs. 1 StGB wegen Unfallflucht strafbar.

Allerdings ist die Unfallflucht ein Vorsatzdelikt. Der Vorsatz muss sich auf alle Merkmale des Tatbestandes beziehen, also auch auf den Unfall. Wer das fremde Auto angefahren hat ohne dies zu bemerken, wusste nicht, dass es einen Unfall gab, sodass der Vorsatz gem. § 16 Abs. 1 StGB entfällt. Grundsätzlich macht man sich damit nicht strafbar.

Staatsanwaltschaft und Richter hören diese Ausrede allerdings ständig und werden sie daher sehr genau auf ihre Plausibilität hin überprüfen. Im Zweifel wird auch ein Gutachten dazu erstellt, inwieweit man den Unfall hätte merken müssen.

Wenn du ein fremdes Auto anfährst und das wirklich nicht bemerkst, dann entsteht dir daraus auch kein Nachteil. Wenn du dann ermittelt wirst, wird der Schaden über deine Versicherung abgerechnet und die Sache ist gut.

"Ich habe nichts bemerkt!" ist aber die älteste und faulste Ausrede aller Unfallflüchtigen. Grundsätzlich wirst du fast jeden Kontakt hören bzw. spüren. Die Plausibilität dieser Aussage wird per Gutachter überprüft und in der überwiegenden Anzahl der Fälle wird diese Aussage als Lüge enttarnt.

In diesem Fall sprechen wir dann vom unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Was folgt ist das volle Programm an Strafen. Ausserdem musst du mit Regressforderungen deiner Versicherung rechnen.

Genau, es kann durchaus sein, daß z.B. ein großer LKW, ein Bus, Traktor... irgendwo aneckt und der Fahrer es nicht bemerkt. Daraus entsteht kein Nachteil.

Wenn Dich keiner gesehen hat, dann passiert nichts.

Wenn doch, hast Du ein Problem.

Mein Opa (80 Jahre) ist vor Kurzem bei der Tankstelle in ein anderes Auto gefahren, als er ausparkte und hat es nicht bemerkt. Bei Tankstellen gibt es bekanntlich Videokameras... 1 Stunde später stand die Polizei vor der Tür. Sie haben ihm nicht geglaubt, dass er es nicht bemerkt hat, alleine schon deswegen, weil der Mercedes eine Einparkhilfe hat. 

Er durfte erst einmal den Führerschein abgeben und aktuell soll der Schaden vom Gutachter überprüft werden.

Wir haben mit ihm gesprochen und ihn jetzt endlich so weit bekommen, dass er nicht mehr fahren wird, selbst wenn er den Führerschein zurückerhalten sollte.

und es selbst nicht bemerkt hat

Gibt es nicht, wurde vor Gericht fast immer!! nachgewiesen, oder nicht geglaubt!

Man merkt das, das sind Ausreden.

Aber zur Frage, also wenn man so tut, als ob man es nicht mitgekriegt hat:

Hat denjenigen jemand gesehen, seine Nummer notiert, dann hat der richtig Ärger! - Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt:

http://www.kanzlei-kaempf.net/ra/strafe-fahrerflucht/?gclid=CNPf55vqoNACFUHGGwodrCEBpQ

Wenn man es tatsächlich nicht merkt, kann man nichts machen. Sollte jemand Dich gesehen und angezeigt haben, musst Du eben glaubhaft machen, dass Du es nicht bemerkt hast.