Fremdes Eigentum mit fremden Fahrzeug beschädigt. Wer haftet?

8 Antworten

Das Auto hat lediglich Haftpflichtversicherung...

Deine Kfz-Haftpflichtversicherung wäre zuständig, jedoch ist kein Eigenschaden versichert - weder am Auto noch an deiner Garage :-((

Schaue Du deine und die Nachbarin ihre Versicherungsverträge durch. Du und die anderen Antworter gehen von den Standardklausen aus. Aber fast jede Versicherung hat punktuell Erweiterungen dieses Standards vorgesehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Im Grundsatz: Es ist immer der Täter haftpflichtig. Er kann sich von der Zahlung eines Haftpflichtschadens durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung schadlos halten, wenn die Umstände der Deckungsvereinbarung entsprechen.

Im Vorliegenden Fall ist dein Nachbar der Täter. Er ist in der Haftung, ob mit deinem Auto oder ohne ist egal. Er hat den Schaden verursacht. Falls er eine Versicherung hat, die solche Fälle deckt, ist gut für ihn. Ansonsten muss er es aus der eigenen Tasche zahlen.

Die Fahrzeughaftpflicht kommt nicht zum Zug, da diese nur Schäden an fremdem Eigentum deckt.

Eigentlich muss die Nachbarin den Schaden zahlen da sie ihn ja auch verursacht hat. Aber wenn du es genau wissen willst solltest du einfach mal einen Anwalt fragen :)

Die Nachbarin haftet mit ihrer eigenen Geldbörse.

Deine Gebäudeversicherung könnte den Schaden an deinem Gebäude bezahlen. Stichwort "Anprall von Kraftfahrzeugen".

Es gibt Kfz Haftpflichtversicherungen in denen Eigenschäden versichert sind (also der Schaden am Haus). Ob du einen solchen Tarif hast und dich eine Regulierung lohnt (Rückstufung) kann hier keiner wissen.