Wie reagiere ich richtig wenn ein fremdes Auto auf unserer Privatparkplatz einparkt (abschleppen, privatgelände)?
Hallo,
es befinden sich hinter dem Haus (mit 8 Wohnungen) ein ca. 200qm großes Gelände. Die Gelände gehört dem Inhaber des Hauses und es parken (mit Autos/Pkw) dort NUR die Mieter bzw. Eigentumsinhaber.
Auf dem Gelände/Parkplatz befindet sich auf jeder ein großes Schild wo drauf es steht "Privatparkplatz, fremde Autos werden kostensplf. abgeschleppt" o.ä.
Ich bin ein normaler Mieter und der Eigentümer des Hauses wohnt in ein andere Stadt, d.H. er kann nicht als Eigentümer schnell reagieren bzw. beobachten wenn ein fremdes Auto falschparkt und abgeschleppt werden muss.
Frage: Wie funktioniert bitte mit dem abschleppen? Ich rufe als Mieter (kein Eigentümer) den Abschleppunternehmen an gehe die Adresse und das Kennzeichen (Falschpaker) an. Muss ich dafür was bezahlen bitte? Also ich möchte mit der Sache nicht zu tun haben, muss ich auch meine Namen bekanntgeben bitte? (Nicht das jetzt der Falschpaker frustriert andere Autos beschädigt oder meine Wohnungstür klingelt).
LG Euer Mais
21 Antworten

Grundsätzlich kann sich der Berechtigte einer Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht mittel Selbsthilfe erwehren. Für die Kosten der Selbsthilfe muss der Störer haften. In das Praxis sähe esin deinem Fall so aus, dass der Berechtigte das Fahrzeug abschleppen lässt und es nur gegen Kostenerstattung wieder ausgehändigt wird (wurde schon höchstrichterlich durch den BGH zu Recht entschieden).
Der Knackpunkt in deinem Fall ist, dass du nicht der Berechtigte bist und dein Besitz nicht gestört wird.
Es gäben zwei Möglichkeiten, durch dich tätig zu werden:
1. Im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 BGB ff). Wäre eine unsichere Sache, da du immer vom Goodwill des Berechtigten abhängig bist.
2. Du lässt dich vom Berechtigten bevollmächtigen, für ihn in deinem Namen die erlaubte Selbsthilfe wahrzunehmen und Fahrzeuge abschleppen zu lassen.

Zunächst mal kannst du nur etwas unternehmen, wenn dein gemieteter Parkplatz zugestellt ist. Die anderen Parkplätze gehen dich nichts an.
Steht einer auf deinem Parkplatz, darfst du auch nicht in allen Fällen abschleppen lassen. Da sollte man sich vorher erkundigen, z.B. im web.
Wenn du einen Abschlepper bestellst, musst du erstmal bezahlen. Dann kannst du in einem Brief die Erstattung der Abschleppkosten vom Abgeschleppten verlangen. Bezahlt er nicht, musst du ihn verklagen. Anonym geht jedenfalls gar nicht und das ist eigentlich auch gut so.

Aber nur beim eigenen Besitz und nur unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit.

Zweifellos!

Mach doch einen Deal mit dem Grundstückseigentümer und einem Abschleppunternehmen.
Eigentümer = Auftraggeber
Abschleppunternehmen = Auftragnehmer
Du = Vermittler
Eigentümer macht mit Abschleppunternehmer einen Vertrag, dass er immer die Autos abschleppt, die zu Unrecht parken. Du bist dann derjenige, der dem Abschleppunternehmer das mitteilt.
Für jeden auf diese Weise durchgeführten Abschleppvorgang kassiert der Abschlepper vom Abgeschleppten das Geld. Auf der Rechnung steht dann immer "Abschleppunternehmen soundso im Auftrag des Herrn ..., Eigentümer des Grundstücks <Adr.>.
Von den kassierten Mäusen ist der Abschleppunternehmer so nett und gibt eine kleine Provision an den Grundeigentümer und eine etwas größere an den Vermittler, also an Dich. Denkbar wären so 10 % an Grundstückseigentümer und 15 % für Dich als Vermittler.
Da der Grundstückseigentümer selbst bestimmen kann, wen er abschleppen läßt und wen nicht, da ist die Polizei außen vor, ist das eine rein privatrechtliche Sache.
Also, werde aktiv!

Wenn ein Falschparker auf deinem Stellplatz steht, könntest Du diesen theoretisch auch abschleppen lassen, da Du der Besitzer des Platzes bist.
Sinnvoll ist das aber nicht wirklich, da Du bei dem Abschleppdienst immer in Vorkasse gehen musst.
Ich würde vielleicht erstmal einen Zettel an die Scheibe klemmen.

Wenn das Auto abgeschleppt wird und ich bezahlen muss, wie bekomme ich das Geld wirder zurück?

Das müsstest Du Dir vom Falschparker holen. Das dürfte schwer werden.

Vor allem muß er dann auch nachweisen, daß er berechtigt war, abschleppen zu lassen. Kann er das nicht, kann der Falschparker noch Geld von ihm fordern für seine Auslagen.

Im Netz fand ich dazu Folgendes, es ist auszugsweise kopiert:
Steht aber jemand "einfach nur" auf Privatgrund, so verstößt er nicht gegen verkehrsrechtliche Vorschriften. Das Problem geht nur den Berechtigten (z.B. Grundstückseigentümer; Mieter) und den Parker etwas an.
Der Berechtigte darf entscheiden, wer auf seinem Grund parken darf. Wenn trotzdem jemand parkt, dann darf er den Parker entfernen lassen und sich das Geld von ihm wiederholen. Aber er muss eben (wie der Staat bei Falschparkern auch) in Vorleistung treten.
Das bedeutet, DU musst den Abschleppdienst bezahlen. Dein Name und deine Anschrift wird demzufolge dem Falschparker von dir bekannt gegeben...
Eine Besitzstörung kann ich immer beseitigen lassen.