Parken vor eigener Ein - und Ausfahrt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gegenüber einer Ein- und Ausfahrt darf man nicht parken, wenn die Strassenbreite ein bestimmtes Maß unterschreitet. Ob das bei Euch so ist, kann man nicht wissen.

Weiterhin darf im Parkverbot nicht geparkt werden. Dabei ist es egal, ob man den Grund des Parkverbotes kennt.

Ob euch andere Parker behindern, hat nichts damit zu tun, dass das Auto deines Vaters im Parkverbot stand. Dass das nicht erlaubt ist, weiss man auch, ohne den entsprechenden Paragraphen zu kennen.

Die Straße ist zweispurig und sehr breit. 

Es gibt gar keinen Grund für dieses Parkverbot an unserer Straße, denn die andere Straße ist exakt gleich aufgebaut, aber dort dürfen alle parken wie sie wollen. :-) Egal ob gegenüber einer Ein - und  Ausfahrt von jemand anderem. Die bekommen natürlich nichts, nein, überhaupt nichts. :-)

Aber wir mit unseren 6 Autos bekommen was. :-))) Nach 20 Jahren, weil wir ja alle unsere 6 Autos in einen Hof rein bekommen, wo nur 4 Autos herein passen. Tolles Deutschland, tolle Stadt, wow. Am besten gleich auswandern. Wozu zahlt man denn die Straße, den Teer und alles? Für nichts. 

@xvaluableworld

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Parken_vor_eigenen_Grundstuecken.php

Das Verbot, vor Grundstücksein- und -ausfahrten zu parken, gilt nicht für den Zufahrtberechtigten und denjenigen, dem der Zufahrtberechtigte das Parken gestattet hat. - Der Zufahrtberechtigte darf sein Fahrzeug auch dann vor seinem Grundstück im Bereich der Zufahrt parken, wenn und soweit diese über einen Seitenstreifen führt, auf dem durch Zeichen 286 ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet ist und hiervon durch Zusatzschild Anwohner mit besonderem Parkausweis ausgenommen sind, der Zufahrtberechtigte aber nicht Inhaber eines solchen besonderen Parkausweises ist.

Könnten wir vielleicht mit der Polizei reden und könnten die dann eventuell etwas unternehmen? Es geht nämlich auch weiter hinter, hinter die Ein - und Ausfahrt von unserem Grundstück und des Grundstückes gegenüber. Wie gesagt, die andere Straße ist exakt gleich aufgebaut, aber dort ist gar nichts. Selbst bei den engsten Straßen hier darf jeder parken wie er will, aber hier bei unserem Haus dürfen wir es nicht. Das ist schon total verdächtig, vor allem weil nirgendwo Parkverbot/Halteverbot ist, außer bei uns. 

@xvaluableworld

Könnten wir vielleicht mit der Polizei reden und könnten die dann eventuell etwas unternehmen?

Natürlich kann man mit Polizisten reden. Nur stellen die keine Regeln auf. Die achten darauf, dass sie eingehalten werden. Ansonsten, und das willst du bestimmt nicht. wäre es Willkür, wenn euch zuliebe der Regelverstoß nicht geahndet wurde.

Selbst bei den engsten Straßen hier darf jeder parken wie er will

Parken, wie man will, darf man nirgendwo. Auch die engsten Strassen dürfen nicht zugeparkt werden, so dass sie nicht mehr befahrbar wären.

Warum vor Eurem Haus ein Parkverbot eingerichtet wurde, kann hier Niemand wissen. Du hattest in deiner Frage geschrieben, dass man einen Parkausweis beantragen kann. Dann mach das, dann darf das Auto dort stehen.

Das ist schon total verdächtig, vor allem weil nirgendwo Parkverbot/Halteverbot ist, außer bei uns

Verschwörungstheorien bringen einen keinen Schritt weiter.

Vielen  Dank. Haben uns jedoch durchsetzen können und die Stadt hat einen Fehler gemacht.

Straße und Bürgersteig ist in der Regel von der Stadt und daher gibt es immer ein Ticket, weil Einfahrten frei sein sollen/müssen.

Wieso sollte denn die EIGENE Ein - und Ausfahrt frei sein? Dort geht nur der Grundstücksberechtigte rein und raus? Alle anderen parken auch vor ihrer EIGENEN Ein - und  Ausfahrt.

@johnnymcmuff

Alles ist voller Autos? Wir haben 6 Autos und ein Wohnmobil. Unsere 2 Höfe sind voll. Da kann auch keine Feuerwehr rein.

Die Straße gehört grundsätzlich der Allgemeinheit. Damit ein reibungsloses Miteinander auf der Straße möglich ist, stellt die sachlich und örtlich zuständige Behörde Regeln im Sinne des Straßenverkehrsrechts auf. Eine Regel lautet, in bestimmten Bereich ist Parkverbot. Diese Regel darf nicht willkürlich aufgestellt werden, es muß ein tatsächliches Bedürfnis bestehen.

Bevor also das Parkverbot angebracht wurde, hat man geprüft, ob dieses überhaupt erforderlich ist. Wurde dieses bejaht, dann gilt das Parkverbot für alle Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Verkehrsraum.

Die Antwort steht doch schon in der Frage : Vor Eurem Grundstück ist Parlverbot. Das bedeutet, dass dort nicht geparkt werden darf. Wo also ist das Problem? 

Ich denke mal, dass du die Antwort selbst bereits gegeben hast:
"Vor unserem Grundstück ist zusätzlich noch Parkverbot".

Wenn da Parkverbot ist, dann ist da Parkverbot. Ohne wenn und aber. Sonderregelungen für etwaige Anwohner gibt es nicht, es sei denn es stünde dort ein entsprechendes Hinweisschild, das das Parken für Anwohner ausdrücklich erlaubt. Dies ist aber wohl nicht der Fall. Also gilt dort Parkverbot.

Wie sinnlos ist das denn dann aber? NIRGENDWO in der ganzen Stadt ist Parkverbot, außer bei uns. Man könnte das auch als Diskriminierung sehen. Bei den  ENGSTEN Gassen ist nirgendwo Halteverbot, egal bei welcher Ein - und  Ausfahrt vorm eigenem Grundstück.

Dann sollte bei der anderen Straße auch Parkverbot sein, denn sie gefährden uns deutlich mehr, als wir die anderen bei unserer 2. Ein - und Ausfahrt.

@xvaluableworld

Ihr könnt ja mal versuchen, das Parkverbot dort abschaffen zu lassen.

@ettchen

Die Stadtverwaltung sagte bzw. das Ordnungsamt, es interessiert sie nicht. 

@xvaluableworld

Dann ist das so und dann müsst ihr das eben so akzeptieren.

@ettchen

Dann sehe ich aber auch nicht ein, dass mein Vater die Straße, den Teer und alles zahlen muss. Ist doch schwachsinnig. 

Der gleiche Mist ist bei der anderen Straße ok, aber bei unserer nicht. Echt toll.

@xvaluableworld

Der langen Rede kurzer Sinn:

Da ist Parkverbot, ob dir das gefällt oder nicht. Ihr könnt ja umziehen, wenn euch das da nicht passt.

@ettchen

Oder eines der 6 Autos oder das Wohnmobil abschaffen. Oder das 6. Auto in der nächsten Strasse parken. Halteverbote gibts ja nirgendwo sonst. Allerdings auch kein Anrecht darauf, auf der öffentlichen Strasse vor dem eigenen Grundstück parken zu dürfen.

@xvaluableworld

Wenn es das Ordnungsamt so sagt, sollte man nicht mehr mit denen reden, sondern schriftlich Widerspruch gegen das Parkverbot einlegen. Du hast nach Kenntnis des Parkverbotes (besser eingeschränktes Halteverbot) 1 Jahr Zeit, in den Widerspruch zu gehen.