Innenhof, was muss man dulden zum Besuch der Mieter?

3 Antworten

Wir möchten das nicht,

Dann macht das den Mietern klar. Es ist Euer Grundstück. Da bestimmt Ihr wer wo bzw. überhaupt dort parken darf.

So ein Schild wäre ein Option

http://www.blech-schilder.de/as597_02.jpg

Tip für zukünftige Mieter, gleich im Mietvertrag oder der Hausordnung festlegen das Besucher der Mieter das Grundstück weder befahren noch dort parken dürfen bzw. nur mit Eurer Erlaubnis.

Die Mieter (Fam. 2E.+2J) sind der Meinung ihre Gäste/ Besucher hätten das Recht unseren Innenhof zu befahren und Fahrzeuge abzustellen zum be-&entladen.

Wenn es nur zum Be- und Entladen ist, lasst sie doch. Die fahren dann gleich wieder weg. Jeder sollte Rücksicht auf die anderen nehmen. Die Be- und Entlader sollten ihre Arbeit also sehr zügig machen und dann gleich wieder wegfahren und umgekehrt sollte man sie nur dann bitten, Platz zu machen, wenn man selbst dringend weg muss, aber nicht immer ausgerechnet dann wegwollen, wenn gerade mal wieder be- und entladen wird.

Man kann sich schon gegenseitig nerven oder versuchen, gut miteinander klar zu kommen und den Mieter bitten, seine Gäste auch zur Rücksichtnahme aufzufordern und wirklich nur dann rein zu fahren, wenn es unbedingt notwendig ist. Dann aber sollte man sie auch mal lassen, so lange wie es zwingend nötig ist.

Die Rechtslage in Deutschland mal ganz grob. Parken ist grundsätzlich überall erlaubt, außer Schilder oder die Verkehrssituation verbietet es. Ist das Besitztum nicht umfriedet (eingezäunt) oder Schilder weißen ausdrücklich darauf hin, dann kann man nach momentaner Rechtssprechung davon ausgehen, dass man dort auch parken darf. Behinderungen im rechtlichen (!) Sinne dürfen dadurch nicht entstehen. Abgeschleppt wird von Staatswegen höchstens wenn die Ausfahrt (nicht Einfahrt) blockiert ist. Sprich wenn du raus musst, dann musst du das können, wenn deine Einfahrt blockiert ist, dann musst du eben wo anderst parken. Auf zivilrechtlicher Seite kann man da natürlich dann auch noch was machen aber das machen die wenigsten. Am besten sind eine Schranke, Poller oder Parkplatzblockierer.

  1. x Danke für Ihre Antwort. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, es handelt sich um eine Hofeinfahrt in einer Kleinstadt. Direkt vor dem Grundstück sind entlang der öffentlichen Straße Parkflächen ausgewiesen. Unverschämt und nicht zu dulden ist für uns das unerlaubte Befahren unseres Grundstücks von Fremden. Insbesondere von den Besuchern der Mieter. Die Einfahrt geht Bergauf ist ringsrum umgrenzt, Poller, Tor, Zaun sind schlecht möglich. Hilft dann nur ein Schild?

Die Rechtslage in Deutschland mal ganz grob. Parken ist grundsätzlich überall verboten, außer Schilder erlauben es. Ist das Besitztum nicht umfriedet (eingezäunt) oder Schilder weißen ausdrücklich darauf hin, dann kann man nach momentaner Rechtssprechung davon ausgehen, dass man dort auch nicht parken darf. Behinderungen im rechtlichen (!) Sinne dürfen dadurch nicht entstehen. Abgeschleppt wird von Staatswegen höchstens wenn der öffentliche Verkehrsraum blockiert ist. Sprich wenn du raus musst, dann musst du das können, wenn deine Einfahrt blockiert ist, dann musst du eben wo anderst parken. Auf zivilrechtlicher Seite kann man da natürlich dann auch noch was machen aber das machen die wenigsten. Am besten sind eine Schranke, Poller oder Parkplatzblockierer.