Frage zum ALG II Antrag - ist eine WG mit einem gemeinsamen Mietvertrag als Haushaltsgemeinschaft anzugeben?
Ich ziehe in ein paar Wochen in eine Wohngemeinschaft und habe aufgrund dessen ALG II beantragt. In dem Antrag wird nach einer Haushaltsgemeinschaft gefragt. Ich und meine baldige Mitbewohnerin werden getrennte Konten haben und jeder sein eigenes Essen, Trinken usw. kaufen. Aber es gibt nur einen Mietvertrag, wo beide eingetragen werden. Sind wir dann eine Haushaltsgemeinschaft oder nicht?
Vielen Dank für die Antworten!
2 Antworten
Ihr seid dann eine Wohngemeinschaft, aber keine Bedarfsgemeinschaft. Jeder muss die halbe Miete und auch die Nebenkosten zahlen.
Dieser Begriff ist mir nicht bekannt. An Deiner Stelle würde ich nachfragen, aber ich denke, dass Du alleine in der Haushaltsgemeinschaft bist.
Du wirst angeben müssen wieviele Leute in eurem Haushalt wohnen (2) UND wieviele davon zur Bedarfsgemeinschaft gehören, also nur du. Es kann sein, dass sie von dir und deiner Mitbewohnerin eine Bestätigung wollen, dass ihr nur Freunde seid und keine Partner. Es geht dabei darum, dass sie nicht verpflichtet ist, für dich aufzukommen, oder das evtl. tun würde ohne es zu müssen. Wenn nicht genau definiert ist, was Haushaltsgemeinschaft bedeutet, dann würde ich sagen, dass du allein bist, weil ihr das alles getrennt halten wollt. Aber am besten ist es beim Jobcenter anzurufen und nachzufragen, was damit gemeint ist.
Gut, dann rufe ich da lieber nochmal an :)
Richtig. Aber hier wird nach einer Haushaltsgemeinschaft gefragt, was wieder etwas anderes ist.