Kündigung in der Probezeit / Erneut Hartz4 beantragen oder erst ALG I?

5 Antworten

Du kannst gleich einen Hartz4-Antrag stellen. Evtl. reicht auch schon ein Weiterbewilligungsantrag ...

Wenn du vorher ALG - 2 bekommen hast,dann ist es ja ausgeschlossen,dass du dir in der Probezeit einen ALG - 1 Anspruch erworben hast,demnach kannst du gleich einen ALG - 2 Antrag stellen,wenn es überhaupt nötig ist !

Denn wenn du in der Probezeit gekündigt wurdest,kann das ja noch nicht als zu lange her sein,dass du ALG - 2 bekommen hast.

Da reicht es evtl. schon aus,dass du das so an der Anmeldung mitteilst und du nur einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen musst.

Beim ALG1 gibt es eine Anwartszeit: Min 12 Monate in den letzten 2 Jahren sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Da du vorher schon ALG2, wirst du kaum diese Anwartszeit erfüllt haben.

Also direkt zum Jobcenter und ALG2 (Hartz4) beantragen.

Du mußt der Bundesagentur sofort mitteilen das Du gekündigt wurdest.. bedenke die erhalten meist auch  eine Stellungsnahme vom Arbeitgeber weswegen das Probearbeitsverhältnis beendet werden mußte.. 

solltest Du irgendwelche Unterstützungsansprüche haben, wirst Du dann dahin verwiesen 

Anspruch auf AlG 1 hast du nur, wenn du innerhalb der letzten 24 Monate 12 Monate pflichtversichert gearbeitet hast. Wenn du vorher AlG 2 bezogen hast, spricht das nicht dafür, dass du jetzt einen Anspruch hast.