ALG-II nach Trennung bei noch gemeinsamer Wohnung?

3 Antworten

Maßgeblich für die Anrechnung ist ob man gemeinsam wirtschaftet. Die Arge müsste euch das beweisen. Wenn ihr aber schon eine Bedarfsgemeinschaft wart, wird es schwierig das glaubhaft zu machen. Das heißt Du musst alles getrennt machen, eigne Fächer in Kühlschrank, nicht gemeinsam einkaufen, getrennte betten .. etc. - also Dich komplett so verhalten als wäre es ein ganz fremder.

Claudia4711  30.09.2017, 18:44

eine zweite Waschmaschine  ?

Grundsätzlich ist Alg2 natürlich auch unter den geschilderten Umständen möglich. Da ihr aber eine BG wart, habt ihr die Trennung nachzuweisen bzw. plausibel zu machen.
Zunächst einmal eidesstattliche Versicherung, dass ihr euch getrennt habt und fürderhin nicht mehr in Notfällen fianziell füreinander aufkommen wollt. Die Kontentrennung belegen und gleichzeitig Antrag auf Zustimmung zum Umzug in eine neue Wohnung stellen.
Das muss der ARGE reichen. Wenn nicht, gegen etwaige negative Bescheide Widerspruch einlegen und Anwalt einschalten; keine Klage scheuen!

bei noch gemeinsamer Wohnung wirst du wohl noch nichts bekommen, die Miete muß ja noch geteilt werden, also jeder die Hälfte so wie auch die Nebenkosten. Ich habe damals auch erst aufstockendes Hartz4 bekommen als ich meine eigene Wohnung hatte.

Andrar  26.09.2010, 19:16

wenn du nichts von der Arge bekommst könntest Du mal fragen ob die Wohngeld zusteht.