PKH-Antrag ausfüllen?
Muss man denn nun den Antrag auf Prozesskostenhilfe komplett ausfüllen wenn man ALG-II bezieht oder nicht?
Ich meine nämlich, irgendwo mal gelesen zu haben, dass es reicht die persönlichen Daten unter (A) anzugeben und unter (K) Ort, Datum und Unterschrift, bin mir aber nicht sicher und finde auch diese Quelle nicht mehr.
4 Antworten
ich bitte dich, das Formular besteht lediglich aus zwei Seiten.
- Persönliche Angaben (A-D) dürften Pflichtfelder sein.
- Bei Bruttoeinnahmen (E) füge den Hinweis auf ALG II Bezug ein.
- (F) Abzüge entfällt sowie vermutlich auch (G) Vermögen, daher Querbalken
- Bei (H) schreibe – siehe ALG II Bescheid
- Ferner (I + J) vermutlich auch Querbalken
- und bei (K) Ort, Datum, Unterschrift
Nun einmal ernsthaft, wo liegt das Problem?
na logisch muss man den Antrag ausfüllen, aber eben halt kann das etwas vereinfacht gehalten werden da u.a. Einkommen + Vermögen bereits seitens Sozialleistungsträger geprüft wurde und die Mietausgaben aus dem Leistungsbescheid ersichtlich sind.
Allenfalls zum Ausfüllen – wie ich in der Antwort vorgab, werden dafür 5 Minuten benötigt.
Wenn du nun hier in Fettschrift die Frage aufwirfst, ob du überhaupt einen PKH-Antrag ausfüllen musst fällt mir nichts zu ein. Die Frage stellt sich doch überhaupt nicht, da grundsätzlich die Antragstellung Voraussetzung zur Gewährung von Prozesskostenhilfe darstellt.
Dein Arbeitslosengeld II Bescheid ist doch kein Persilschein.
a u.a. Einkommen + Vermögen bereits seitens Sozialleistungsträger geprüft wurde
Nee, Helmut. Da irrst Du Dich. Die Vermögensgrenzen des SGB II und der PKH sind verschieden.
Wenn du ein Formular nur halb ausfüllst, musst du dich nicht wundern, wenn dein Antrag abgelehnt wird.
Prozesskostenhilfe soll einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewähren. Dafür muss man seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen.
Wie sollte festgestellt werden können, ob /wie einkommensschwach du bist und ob du PKH in Anspruch nehmen kannst, wenn du lediglich schreibst: "Ich bin Liese Müller aus der Dorfstr.17 in Kleckersdorf und versichere hiermit, dass meine Angaben vollständig und wahr sind" ?
Wie sollte festgestellt werden können, ob /wie einkommensschwach du bist und ob du PKH in Anspruch nehmen kannst, wenn du lediglich schreibst: "Ich bin Liese Müller aus der Dorfstr.17 in Kleckersdorf und versichere hiermit, dass meine Angaben vollständig und wahr sind" ?
Eben genau durch die Vorlage des besagten ALG2-Bescheides!
Der macht keine Angabe über Dein Vermögen.
Das könntest Du aber durch Vergleich der beiden Papiere schon festgestellt haben.
Wenn Du meinst, dass das, was Du "irgendwo" gelesen hast, wichtiger ist als das, was die Justiz auf ihre Formulare druckt: probiere es aus.
Tja, das "irgendwo" war sogar der Antrag selbst. Da steht tatsächlich zwischen den Feldern (D) und (E) wortwörtlich:
Wenn Sie laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen und den letzten hierüber erhaltenen Bescheid beifügen, sind Angaben zu (E) bis (J) entbehrlich, sofern das Gericht nicht etwas anderes anordnet.
Dann mach es doch so.
@GoloTheDog und habe ich es nicht in meiner Antwort so durch Hinweis "Querbalken" vorgegeben?
Nirgends liegt ein Problem, es ist mir auch klar, dass es nur zwei Seiten sind, das Ausfüllen ist auch kein Thema.
Es ging lediglich darum, ob man den Antrag ausfüllen muss oder nicht und um nix anderes.