Ich bin Rentner und meine Lebensgefährtin bezieht ALG II. Wir haben noch getrennte Wohnungen, wollen aber zusammenziehen. Wirkt sich das auf ALG II aus?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich. Nach spätestens einem Jahr seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, habt jeder einen Anspruch von 90% des Regelsatzes und die Kosten der Unterkunft (soweit angemessen), und deine Rente wird abzüglich einer Versicherungspauschale von 30.- € voll auf euren Bedarf angerechnet. Erhältst du zu viel Rente, bekommt deine Lebensgefährtin gar nichts mehr und ist nicht einmal mehr krankenversichert (allerdings hat sie dann evtl. Anspruch auf Übernahme der Kosten einer freiwilligen Versicherung). Überlege es dir also gut, was du machst.

beheide15 
Fragesteller
 31.08.2015, 13:30

Ich bin begeistert! Meine Partnerin und ich können weder heiraten noch zusammenziehen, weil wir dann finanziell nicht überleben können. Also bleibt alles, wie es ist. Mist!

Claud18  03.09.2015, 19:32
@beheide15

Danke für den Stern! Es tut mir leid, dass ich dir keine bessere Auskunft geben konnte, aber so sind leider die Gesetze.

Das einzige, was ihr versuchen könntet, wäre, das Ganze als WG laufen zu lassen. Aber nach einem Jahr gilt die Beweislastumkehr, dann müsst ihr beweisen, dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft bildet. Evtl. bekommt ihr dann sogar Besuch vom JobCenter, der das nachprüft. Selbst bei reinen WGs unterstellen manche JobCenter gern eine Bedarfsgemeinschaft, um Geld zu sparen, und ehe die Sache bei Gericht durch ist, hat der Vermieter bereits die Wohnung gekündigt, weil das JobCenter die Zahlung eingestellt hat und die Bewohner daher die Miete nicht mehr zahlen können (so bei einem Fall aus Brandenburg, von dem ich in der Zeitung las - der Mann war Rentner und konnte die Miete allein nicht stemmen, seine Mitbewohnerin war nach schwerer Krankheit auf Hartz IV angewiesen). Finanziell fahrt ihr daher am besten, wenn ihr alles so lasst, wie es ist.

Wenn ihr heiratet, geltet ihr sogar sofort als Bedarfsgemeinschaft, allerdings könntest du dann für deine Partnerin die Familienversicherung der Krankenkasse in Anspruch nehmen.

Nicht unbedingt. Es hängt von der Höhe deiner Einkünfte ab. (Ein Rentner ist ja nicht zwangsläufig arm.) Aber wenn ihr beide von Deinem Geld leben könnt, ist doch alles gut!

hallo,

leistungen dann nur noch aufgrund einer bedarfsgemeinschaft.

beste grüße

dickie59

Ja, spaetestens nach einem Jahr gemeinsamen Wohnens (das kann man noch als Zusammenleben auf Probe deklarieren, wo man noch nicht fuereinander einstehen muss) seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und das bedeutet, deine Rente wird auf ihr Alg2 angerechnet und sie bekommt weniger (je nach Hoehe deiner Rente) oder auch gar nichts mehr und dann musst du auch noch ihre Krankenversicherung zahlen.

Das erste Jahr muss man sich auch erkaempfen, von sich aus geht das Amt gerne gleich von einer Bedarfsgemeinschaft aus.

Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet wird deine Rente auf den gemeinsamen Bedarf von ca 720 € verrechnet.

Bis zu einem Jahr könnt ihr eine Wohngemeinschaft bilden. Danach kehrt sich die Beweislast um und ihr müsst belegen, dass ihr KEINE Bedarfsgemeinschaft seid.

Die Kosten der Unterkunft werden ab sofort zu 50 % geteilt.