ALG II - Anlage WEP?
Hallo ich helfe gerade einer Bekannten (61) bei den ALG II Anträgen, sie hat kürzlich ihren 400€ Job verloren. Sie ist mit einem Rentner (66) verheiratet und beide leben allein in einer Mietwohnung. Das Jobcenter hat ALG II bewillig, die Renteneinkünfte ihres Ehemannes sind beim ALG II Antrag berücksichtigt worden, sowie die gemeinsamen Ausgaben.
Nun möchte das Jobcenter die Anlage WEP ausgefüllt haben, da sind Angaben über weiteren Personen ab 15 Jahren die in der Bedarfsgemeinschaft leben zu machen.
Jetzt die Frage: Ist damit ihr Ehemann gemeint? Der ist doch aber schon erfasst bei ALG II Antragstellung.
Danke für eure Hilfe!
Grüße
Daniel
3 Antworten
Die Jobcenter möchten Angaben meist doppelt und dreifach haben, da aber im Hauptantrag schon alle Angaben gemacht wurden, würde ich diese Anlage WEP - zumindest teilweise ausfüllen !
Also nur die Nummer 1 und 2.1. dann sollte es dem Jobcenter ja klar sein, wenn sie mehr möchten werden sie sich schon melden.
Das wäre auch korrekt, aber dem Jobcenter sollten die Einkommens und Vermögensverhältnisse des Ehemanns und der Frau doch schon bekannt sein, sonst hätte man ihren Antrag doch gar nicht bewilligt !
Stimmt, ich war beim ersten Gespräch nicht dabei. Es wurde tatsächlich nach Kontoauszügen gefragt und auch vorgezeigt. Habe ich auch erst auf Nachfrage erfahren. Dann sollte sich das mit der Anlage WEP erledigt haben.
Danke für die Antworten!!
Wenn es also keine Kinder (z.B U25 in Ausbildung) gibt , braucht dort nichts eingetragen zu werden.
Da der Mann ja schon im Antrag (und wohl auch auf der Bewilligung) angegeben wurde, braucht Ihr die Anlage m. M. nicht auszufüllen.
Hallo erstmal vielen Dank die Antwort
in Anlage WEP unter Punkt 5. heisst es: "Bitte tragen Sie Angaben über die Vermögensverhältnisse von sämtlichen Personen der Bedarfsgemeinschaft in die Anlage VM ein."
hier geht es um das Wort sämtliche was meiner Ansicht nach auch den Ehemann einschließt.
Dann käme Anlage VM zum Einsatz, wo es dann um Offenlegung de kompletten Vemögen geht. Sehe ich das richtig?