ALG II nach Auslandsaufenthalt?
Hallo Leute, ich bin am 22. März nach einem langen Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland gekommen und habe am 23. März ALG II beantragt. Jetzt ist es so, dass mein Antrag bewilligt wurde, allerdings bekomme ich für März nur den Anteil für den Zeitraum 22. März bis 31. März.
Ich dachte, ich bekomme für März das volle ALG II, da ja immer rückwirkend bis zum Monatsersten gezahlt wird, oder etwa nicht (also wenn ich am 23. März ALG II beantrage, dann wird trotzdem der ganze Monat bezahlt)? Ist das rechtens?
Es geht um insgesamt 450€ Euro, die möchte ich mir jetzt nicht unbedingt entgehen lassen.
3 Antworten
ALG II wird immer im voraus für den nächsten Monat gezahlt. Du hast meines Wissens nach nun kein Recht darauf
ALG II wird auch rückwirkend für den laufenden Monat gezahlt, aber eben nicht bei vorhergehendem Auslandsaufenthalt.
Da du ja erst seit dem 23. März dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden hast, hast du auch erst ab diesem Tag Anspruch auf Leistung.
Es steht dir aber frei, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, steht dir der Klageweg vor dem Sozialgericht offen.
Das ist kostenlos und du brauchst auch keinen Anwalt.
Dein Antrag wirkt auch auf den ersten Tag des Monats zurück. Nur bestand bei dir erst ab dem 22. März ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II, weil du deinen gewöhnlichen Aufenthalt vorher außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hattest (§ 7 SGB II).
So ein Mist, warum bist Du nicht einfach im Ausland geblieben?
Dann hättest du die Leistung auch vorher schon beantragen müssen. Es ist wie es ist. Du bist ja auch erst seit dem 22. wieder in Deutschland. Warum sollte man dir für Zeiten zahlen, in denen du nicht berechtigt warst?
So ein Mist, das heißt, hätte ich bei der Antragsstellung einfach gelogen und gesagt, ich wäre schon im Februar zurückgekommen, hätte ich das volle Geld bekommen. Typisch, für Ehrlichkeit wird man in der BRD immer bestraft.