Arbeitslos und Wohnung zum selbstbewohnen kaufen

9 Antworten

selbstbewohntes Wohneigentum ist bei AlgII geschützt .. hier spärt der AlgII Träger sogar, weil keine Miete anfällt ....

allerdings sollte man die angemessene Wohnungsgröße beachten ....

z.B.

http://www.hamm.de/fileadmin/user_upload/Medienarchiv/Gesundheit_Soziales/JobCenter_Hamm/Dokumente/Paragr_22__KdU_Hauseigentum.pdf

1 Person 80 Quadratmeter - Eigentumswohnung 2 Personen 80 Quadratmeter - Eigentumswohnung 3 Persoen 100 Quadratmeter - Eigentumswohnung

etc.

Ein selbst bewohntes angemessenes Eigenheim / Eigentumswohnung hat keinen Einfluss auf einen ALG - 2 Anspruch,auch ein KFZ - mit Zeitwert von bis zu 7500 € ist kein Problem !

Angemessen ist das Haus oder Eigentumswohnung für 1 Person,wenn sie nicht größer als 80 qm - 90 qm ist.

Für jede weitere Person kommen dann min.noch mal 15 qm dazu.

Würde sie um einiges größer sein,könnte zunächst eine Untervermietung in betracht kommen,bevor über eine evtl.Verwertung nachgedacht werden müsste.

Aber selbst dann könntest du dir vom Erlös eine angemessene Immobilie zulegen,das würde dann wieder privilegiertes Vermögen sein und geschützt.

Solltest du dann noch Bargeld übrig haben,würde das zunächst auch erst mal Vermögen sein. Dann kommt es darauf an,wie viel du schon an Vermögen angespart hast und wie alt du bist.

Denn du kannst min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen besitzen,allgemein gilt ein Freibetrag ( Schonvermögen ) von 150 € x vollendetem Lebensjahr + diese einmaligen 750 €.

So viel dürftest du dann außerdem noch besitzen,bevor das Schonvermögen zum Einkommen würde und auf deinen Bedarf bzw.Leistungsanspruch angerechnet würde.

So lange er sein eigenes Geld ausgibt, kann ihm das niemand verbieten. Der Kauf einer Eigentumswohnung ist ja auch nicht das gleiche, als ob er sein Geld in die Spielbank getragen hätte.

Eine selbstbewohnte angemessene Immobilie muss auch beim Bezug von AlG 2 nicht verwertet werden. Die gesamten Kosten (außer dem "Hausgeld") werden dann genau so gezahlt, wie sonst die Miete. Das Hausgeld ist ja eine Rücklage für anfallende Instandsetzungen des Hauses, bildet also eine Kapitalansammlung, die nicht zu den Kosten der Unterkunft gehören.

Fragant 
Fragesteller
 06.05.2014, 17:19

Und wenn ein Spielsüchtiger während seiner Arbeitslosigkeit sein selbst gespartes Geld im Casino komplett auf'n Kopp haut? Macht das einen Unterschied? Normal kann ja jeder mit seiner Kohle machen, was er will, nur nicht, wenn er Hartz IV bezieht, damit das JC zahlen muss. Jedoch, was man darf, wenn man ALG I bezieht, das weiß ich halt nicht.

Naja ob er ins im ALG 1 oder vorherkauft is denk ich Wurst.

Wenn die Eigentumswohnung keiner angemessenen größe entspricht. Das heißt zum beispiel für ein Ehepaar 80qm, dann muss die Wohnung wech. Es gibt aber noch andere Außnahmen. Aber ist die wohnung nicht im Angemessenen Rahmen wird die Wohnung als vermögen angerechnet.

Beim Antrag auf Alg2 wird sozusagen Bestandsaufnahme gemacht. Was da vorhanden ist oder nicht, das zaehlt, nicht, wie es vor Jahren ausgesehen hat. Es gibt auch keine Bestrafung fuer begangene Fehler der Vergangenheit. Jemand bekommt ja auch Alg2, wenn er frueher mal irgendwo selbst gekuendigt hat oder wenn er sein Geld verspielt hat oder fuer Frauengeschichten ausgegeben hat. Nur die kurzfristigen Umstaende koennen eine Rolle spielen und wer beduerftig ist und die Voraussetzungen erfuellt, der kriegt Geld.

So lange die Immobilie nicht so gross ist, ist alles okay.