Frage zu einer Passage in meinem Mietvertrag?
Hallo zusammen,
bzgl. einer Passage in meinem Mietvertrag frage ich mich, ob die kosten für die Fußbodenheizung in den Betriebskosten drin sind und somit bei Nachzahlung über die jährliche Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird.
Die Passage lautet:
"Für die folgenden Betribskosten gelten besondere Berechnungsgrundlagen, Abrechnungszeiten und Umlagemaßstäbe:
Heizungs-und Wärmekosten:
% gemessener Verbrauch
Abrechnungszeitraum: 01.01 bis 31.12"
Irgwie irritiert mich diese Passage ein wenig, ich habs u.a. so verstanden das ich im Jahr eine Nachzahlung für den Strom, für die Betriebskosten (in der Nebenkostenabrechnung) UND für die o.g. Passage.
Oder verstehe ich das nur falsch und diese Kosten werden ebenfalls in der jährliche Nebenkostenabrechnung berücksichtigt?
Würde mich sehr über eure Rückmeldung freuen
VG
Und diese 3 Zeilen stehen wirklich so im Entwurf/Vertrag?
Ich erwarte, wieviele %e der Nutzer zu bezahlen hat.
so stands wortwörtlich drin.
3 Antworten
Ich verstehe das ganz anders, nämlich so, dass es keine Einzelablesung gibt für Heizungs- und Wärmekosten für Deine Wohnung sondern irgendeine prozentuale Umlage erfolgt. Leider ist dann der Umlage Schlüssel hier nicht genannt. Sowas kann dann von Nachteil sein, wenn Du gar nicht heizt und eine Mitpartel immer volle Pulle ... das würdest Du dann mitfinanzieren.
Ist aber nur meine Lesart der Passage aus dem Kontext dieser Zeilen, ob das richtig ist kann ich nicht sagen.
Geht die Frage an mich? Ich weiss das auch nicht, der Verdacht drängt sich mir hier aber auf ... aber ich kann mich auch irren.
Ein-, Zwei- Mehrfamilienhaus? Auch: Es fehlt die Angabe der Quote. Wenn nach gemessenem Verbrauch Heizkosten abzurechnen sind, so gilt das für bis 70% der Gesamtheizkosten. Ein Anteil (hier dann 30%) ist gemäß Heizkostenverordnung nach anteiliger Wohnfläche abzurechnen.
Wie alle anderen Betriebskosten gem. Betriebskostenverordnung sind ebenso die Heizkosten jjährlich abzurechnen, da gibt es für eine Fußbodenheizung keine Sonderregelung. Es müssen für die Verbrauchserfassung Wärmemengenzähler installiert sein.
Statt hier einzelne Passagen aus dem Zusammenhang zu reißen, solltest du den kompletten Vertrag nehmen und zu jemanden gehen, der sich ein bisschen damit auskennt. Gut möglich, dass die paar Zeilen rein gar nichts bedeuten, weil anderswo schon eine Regelung festgelegt wurde.
gemessener Verbrauch, wirklich ohne Erfassungsgeräte?