Nebenkosten ( Wohnung- Nachzahlung ?

Nebenkostenabrechnung - (Recht, Wirtschaft und Finanzen, Nebenkostenabrechnung)

5 Antworten

Pflege Hof steht doch da - die genaue Definition wird im Mietvertrag stehen.

du kannst sämtliche Belege/Rechnungen einsehen - dazu solltest beim Vermieter einen Termin ausmachen. Das ist ein unumstößliches Recht.

manches fragt man sich , wenn man diese fragen liest

Welche Posten sind denn in deinem Mietvertrag aufgeführt? 

Es wird da sicher nicht Laub fegen stehen, sondern Pflege Außenanlagen oder so ähnlich.

Die Kosten Hauswart werden auf die Miete  umgelegt, und zwar anteilig.


Du hast das Recht ,in die Original Abrechnungsunterlagen Einblick zu nehmen, zb. Wasserverbrauch und Heizkosten.


BIst du im MIeterverein?

Kostet auch, aber dort kannst du kompetente Hilfe finden.


Die Spalte mit den 90% oder 100% ist mir nicht ganz klar. Hofpflege gehört zu den Nebenkosten, das ist schon richtig.

Ist die Nebenkostenabrechnung nachvollziehbar gestaltet? Kann da selber nichts nachrechnen, da ich keine Zahlen zum vergleichen habe. 

 

Diese Abrechnung ist aus formellen Gründen unwirksam, da nicht nachvollziehbar. Es fehlt die Angabe der anteiligen Kosten des Mieters, die Gegenüberstellung von Summe Vorauszahlungen und Summe der anteiligen Kosten. Es wird hier ausschließlich mit Umlage-Schlüssel Zimmer +Personen x Monate gearbeitet und Quoten für die Berechnung gearbeitet. Das kann kein Mensch verstehen.

Du solltest jetzt erst mal schweigen und dann erst am 2. Januar 18 dem Vermieter per Einwurfeinschreiben dem Vermieter mitteilen, dass seine Abrechnung nicht nachvollziehbar und deshalb unwirksam ist. Mehr nicht.

Er ist dann gehalten (das solltest du fordern) dir eine ordentliche Abrechnung zu liefern. Eine Nachzahlung wäre dann nicht mehr fällig, da verfristet. Ein Guthaben stünde dir aber zu.