endet ein Mietvertrag, wenn der Mieter in ein Heim kommt?

6 Antworten

Wie schon erwähnt, endet jeder Vertrag erst mit Kündigung.

Muss ein Mietvertrag aus gesundheitlichen Gründen gekündigt werden, entfallen trotzdem nicht die vertraglichen Verpflichtungen, wozu auch die Mietzahlungen gehört.

Weiterhin muss die Wohnung bei erfolgter Kündigung in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben werden.

So hart wie das klingt, aber der Gesetzgeber sieht bei einem notwendigen Umzug in ein Pflegeheim keine Sonderregelungen vor, sondern behandelt diese, wie jede andere Kündigung auch.

Kann die Person weder für eine laufende Mietzahlung bis Mietende sorgen und die Wohnung nicht vertragsgemäß abgeben, hat der Vermieter das Recht die Forderungen gerichtlich geltend zu machen.

Selbst bei Tod würde der Vertrag nicht verfallen. hier bleibt der Vermieter - bei fehlenden Erben - nur auf seinen Kosten sitzen (Es sei denn das Nachlassgericht findet etwas verwertbares).

Hängt davon ab, ob noch etwas von ihm zu holen ist.

In jedem Fall einen Kostenplan über die Entrümelung, Renovierungs- und weitere mögliche Mietkosten mit einer Fristsetzung von maximal 14 Tagen per Einschreiben/Rückschein zusenden oder besser noch über einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Gerhart  09.10.2014, 17:16

besonders gern nimmt sich das der demente Mieter zu Herzen und sucht bis zu seinem seligen Ende eine Lösung.

Nein.

Ein Mietvertrag endet wenn er gekündigt wird.

wer trägt die Kosten für Entrümpelung / Nachzahlung?

Im Normalfall der Mieter.

jhirsch 
Fragesteller
 09.10.2014, 16:08

Wenn diejenige dement ist und nichts hat?

jurafragen  09.10.2014, 16:10
@jhirsch

Dann kann der Vermieter entweder den Mieter verklagen oder es bleiben lassen.

DarthMario72  09.10.2014, 16:16
@jhirsch
  • Thema Demenz: Gibt es für die Person eine rechtliche Betreuung?
  • Thema Geld: ggf. der Sozialhilfeträger
anitari  09.10.2014, 17:25
@jhirsch

Sorry, aber das ist einem Vermieter i. d. R. egal.

Ja, natürlich. Wenn denn der Mieter Grundsicherung bekommt oder Hartz IV-ler ist. Denn das Amt bezahlt nur eine Unterbringung und der Vermieter hat die A-Karte und darf auf seine Kosten den Haushalt meist auch noch auflösen, so mir schon mehrmals passiert.

Nein, nicht automatisch. Er muss kündigen und die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten und die Wohnung räumen und "normal" hinterlassen.

schleudermaxe  10.10.2014, 12:17

Quatsch? Wo bitte steht, daß ein Amt zwei Unterkünfte bezahlen muß und wenn das Amt zuständig ist, ist doch keine Erbe vorhanden und somit haben wir Vermieter immer wieder in solchen Fällen die A-Karte in dreifacher Ausführung (Haushalt auflösen, Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten und Leerstand. Alles ganz einfach.