Forderungen des Arbeitgebers nach erfolgtem Aufhebungsvertrag?

2 Antworten

Zu 1.: Wenn Du nachweislich zu viel Geld bekommen hast und der AG das sofort bemerkt, musst Du dieses selbstverständlich zurückzahlen.

Ich hatte gedacht, ich würde mit diesem Aufhebungsvertrag auf zukünftige Forderungen verzichten müssen und mein Arbeitgeber genauso?

Was steht denn dazu im Aufhebungsvertrag, bzw. Arbeitsvertrag? Oft wird in Arbeitsverträgen eine Verjährungsfrist festgelegt. Diese muss mindestens drei Monate betragen. Ohne die Klausel beträgt sie drei Jahre (§ 195 BGB).

Zu 2.: Wenn Du den Urlaub schon hattest und auch das Urlaubsentgelt schon gezahlt wurde, musst Du das nicht zurückzahlen. Dann hat der AG einfach nur "Pech gehabt" ;-))))) Hast Du aber Urlaub gehabt und das Geld dafür noch nicht erhalten, braucht der AG das Entgelt für zu viel genommenen Urlaub nicht zu zahlen (§ 5  BUrlG).

Wie lange arbeitest Du denn schon im Betrieb? Wenn es mehr als sechs Monate sind und Du dieses Jahr bei keinem anderen AG schon Urlaub hattest, steht Dir zumindest der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub von vier Wochen zu. Ohne Zwölftelregelung im Arbeits-, Tarifvertrag, bekommst Du auch die evtl. im Betrieb zusätzlich gewährten Urlaubstage (§ 4 Bundesurlaubsgesetz)

Du hast dann aber, solltest Du den kompletten Jahresurlaub in Anspruch nehmen, in diesem Jahr bei einem anderen AG keinen Urlaubsanspruch mehr (§ 6 BUrlG, Ausschluss von Doppelansprüchen).

Das zweite "1." soll natürlich "2." heißen.