Arbeitgeber verweigert aufhebungsvertrag?

8 Antworten

Naja, an Sich kannst Du da nichts machen.
Du kannst natürlich Deinen Resturlaub nutzen und so einige Tage früher gehen.

Wenn das nicht reicht, kannst Du Dich auch einfach Krankschreiben lassen. Drei Tage hast Du somit sicher und wenn Du einen willigen Arzt findest oder tatsächlich Krank bist, können da auch 1-2 Wochen werden.
Ist zwar nicht so elegant gelöst, aber ist eine Möglichkeit.

Letztendlich kann Der Arbeitgeber aber auch nicht groß etwas machen, wenn Du ohne Attest fehlst.
Gehen tust Du ja sowieso, kündigen können sie Dich also nicht.
Die fehlende Zeit können sie Dir vom Gehalt abziehen, bedeutet den einen Monat würdest Du dann nicht bezahlt bekommen, aber da Du eh vorhast zur Schule zu gehen, wäre das ja sowieso der Fall.
Klagen oder ähnliches lohnt sich hier schlichtweg nicht, da gibt der Arbeitgeber mehr Geld für den Anwalt aus, als Deine Arbeitskraft wert wäre.

Die einen nennen es "nicht so elegant", die anderen Betrug.

@qugart

Wie kommst Du auf "Betrug"?!?!

Ist zwar nicht so elegant gelöst, aber ist eine Möglichkeit.

Was ist los? Das geht ja schon mal gar nicht. Da machen sich Arbeitnehmer und Arzt strafbar. Von Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers mal abgesehen.

@Duseltier

Wie gesagt, wenn sich ein Arzt findet, was der riskiert sollte dem klar sein.

Beim Thema Schadensersatzforderung solltest Du Dich an der Realität orientieren.
Ersteinmal muss durch das Wegbleiben überhaupt erstmal ein Schaden entstehen. Bedeutet also der Fragesteller müsste eine führende Position belegen, bzw. eine Position, die Unabdingbar ist. Da er aber weiter auf eine Schule gehen möchte, behaupte ich mal, dass dies nicht der Fall ist. Zudem gibt es für jede Position Aushilferegelungen, sonst dürfe ja niemand krank werden oder Urlaub nehmen.
Dann muss auch ersteinmal ein Schaden entstehen.

Weiterhin, und darauf kommt es an, muss der Schaden nachgewiesen werden. Bzw. muss vielmehr eindeutig nachgewiesen werden, dass der Ausfall derjenigen Person zu diesem Schaden geführt hat. Und das ist in der Praxis nahezu unmöglich. So kann schlichtweg kein Gewinn entgehen, da es im öffentlichen Dienst keine direkten Einnahmen gibt.

Dem Unternermen bereiteten Ärger und Aufwand wird nicht berücksichtigt.

Es gibt auch keine Zwangsvollstreckung, um die Anwesenheit/Arbeit zu erzwingen.

Letztendlich ist es so wie das Nutzen von Streamingseiten, es ist nicht legal/korrekt, aber es ist praktisch unmöglich etwas dagegen zu unternehmen.

Das Wort Arbeitsvertrag beinhaltet das Wort vertragen. Verträge muss man erfüllen. 

Es gibt kein Recht  auf ein Aufhebungsvertrag, da brauchst du auch nicht von Sturheit reden.

PS: Was ist denn das für ein Vertrag, dass erst eine Kündigung zum 30.09 möglich ist, normalerweise sollte es früher möglich sein.

Ich gehe von ganz normaler Monatsfrist aus. Ein Monat zum Ende eines Kalendermonats.

@qugart

Die gesetzliche Frist ist aber 4 Wochen zum 15. eines Monats oder Monatsletzten.

@qugart

falsch. 6 Wochen zum Quartalsende.

@Kitten93

6 Wochen zum Quartalsende  - das galt mal für Angestellte und vor lange Zeit. Ist schon längs nicht mehr gültig. Jedenfalls nicht mehr in Deutschland. Die gültigen Fristen findest du in §622 BGB.

@Jewi14

öffentlicher Dienst.

@Kitten93

Also hast du wohl einen Tarifvertrag, wo längere Fristen gelten. Ja, das ist dann möglich. Die Ausnahmen werden ja in §622 Absatz 4 BGB genannt.

@Jewi14

Außerdem rede ich von Sturheit, weil ich auf eine friedliche Einigung gehofft hatte. Mit dem Verständnis beider Seiten. Zumal er es nicht mal für nötig gehalten hat, mich meine Beweggründe mitteilen zu lassen. 

@Kitten93

Verständnis für beide Seite? Und wo ist das Verständnis von deiner Seite für den AG? Immerhin dauert es gerade im öffentlichen Dienst lange, bis eine Stelle wieder besetzt ist und somit bei deinem frühzeitigen Weggang eine Lücke entsteht.

Nein, ich sehe nur einen Arbeitnehmer, der kurzfristig aus seinen Vertrag  herausmöchte und es kritisiert, wenn man ihn sagt, er möge sich doch bitte an vertragliche und gesetzliche Regelungen halten.

Ich frage mich, wie du reagierst, wenn der AG dich innerhalb kurzer Zeit loswerden will und dir einen Aufhebungsvertrag vor der Nase hält und dir Sturheit vorhält, wenn du nicht unterschreibst. Mal nicht so ganz egoistisch sein kann echt helfen.

@Kitten93

Na die Beweggründe sind doch wohl eindeutig, er will die Arbeitskraft nicht verlieren, bzw. so lange wie möglich behalten
Stellenangebote rauszubringen, Deinen Job zwischenzeitlich von anderen Mitarbeitern erledigen lassen und das Einarbeiten des neuen Arbeiters ist nicht nur eine Menge Aufwand, sie kostet auch viel Zeit.

Und was genau ist für Dich eine "friedliche Einigung"? Eine in der Dir der Arbeitgeber einfach komplett bei allem zustimmt, was Du willst?
Einigung bedeutet, dass beide Seiten damit zufrieden sind und nicht, dass die andere Seite allem zustimmt, was Du verlangst.
Dass der Arbeitgeber nicht mit Deinem Vorschlag einverstanden ist, musst Du nuneinmal hinnehmen, es ist sein Recht und es ist alles andere als willkürlich.
Die müssen schließlich auch sehen, wo sie bleiben, wenn Du weg bist.

@apophis

Ich werde selbst erst in einen neuen Posten eingelernt, von dem her verliert der Arbeitgeber dadurch nur etwas.

unter einer friedlichen Einigung hätte ich verstanden, dass man sich zusammen sitzt und über die jeweiligen Beweggründe spricht. Ich hätte mich auch mit einem Kompromiss zufrieden gegeben, sprich Aufhebungsvertrag Mitte des Monats. 

Diese Aussage "das sehe ich nicht ein" über dritte mitzubekommen finde ich allerdings einfach nur Kindergarten, Vertrag hin oder her. Was bringt es dem AG denn einen AN zu "zwingen" länger hier zu blieben? Was dabei raus kommt liegt wohl mehr oder weniger auf der Hand.

@Kitten93

Ich höre immer, wie böse der AG ist, wie gemein der ist und wie wenig kompromissbereit der AG ist. Aber dass du dich weder an Gesetze noch an Verträge hältst, ist offenbar in deinem egoistischen Dickschädel nicht hineinzubekommen.

@Jewi14

wo schreibe ich denn, dass der so böse und gemein ist?

Ich sage lediglich, dass ich es ziemlich kindisch finde. Was es meiner Meinung nach auch ist, wenn man sich weigert einen Termin mit dem AN zu machen und mit diesem friedlich über die Sache zu sprechen.

Was das mit meinem "Dickschädel" zu tun hat, weiß ich auch nicht. Ich habe versucht mich mit dem AG zu einigen, habe mehrfach versucht einen Termin bei diesem für ein Gespräch zu vereinbaren. 

Ich möchte mich einfach nur weiterbilden und in meinem beruflichen Weg weiterkommen. Wenn mir hier solche Steine in den Weg gelegt werden und ich als Aussage nur zu hören bekomme "Nein das sehe ich eigentlich nicht ein" und dieser dann auch nicht einmal in der Lage ist, mir dies selbst in mein Gesicht zu sagen, dann muss ich sagen. Ja tut mir leid, das finde ich kindisch.

Und wenn ich mit solch kindischen Vorgesetzten zu tun habe, dann muss ich halt auch ebenso agieren.

@Kitten93

Dann hilft nur der Krankenschein, wenn Du keinen Urlaub mehr hast. Auch unbezahlten Urlaub muss der AG schließlich genehmigen; worauf Du wohl nicht hoffen kannst. Dennoch würde ich den der Form halber einreichen. Man soll Dir nicht unterstellen können, nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, wenn Du nach all der Auseinandersetzung doch krank geworden bist.

@Jewi14

@ Jewi14:


6 Wochen zum Quartalsende - das galt mal für Angestellte und vor lange Zeit. Ist schon längs nicht mehr gültig. Jedenfalls nicht mehr in Deutschland.

Das ist ja mal völliger Unsinn!

Wenn arbeits- oder tarifvertraglich 6 Wochen zum Quartalsende vereinbart sind, dann gilt diese Frist eben - und nicht die Frist nach dem BGB!!

@Jewi14

@ Jewi14:

Es wird bei diesen Auseinandersetzungen Arbeitgeber - Arbeitnehmer immer wieder übersehen, dass hier die "Proportionen" nicht stimmen:

Beim Arbeitnehmer haben wir es immer mit einer konkreten Person mit individuellen Anliegen/Problemen zu tun, beim Arbeitgeber aber meist (wenn es denn nicht gerade z.B. der "kleine" Handwerksmeister als Arbeitgeber in Person ist) mit einem Arbeitgeber als Institution, als juristische Person zu tun!

da brauchst du auch nicht von Sturheit reden.

Doch, das kann man in einem solchen Fall sehr wohl!!

gewerkschaftler geht zur gewerkschaft um sich beraten zu lassen?

Ich kann ja schlecht erst einen Monat später mit der Schule anfangen..

Selbstverständlich könntest Du das. Wenn Du der Schule mitteilst, dass Du bis zum Ende des Monats vertraglich gebunden bist. Dann hat sie entweder dafür Verständnis oder widerruft den Vertrag mit Dir. Letzteres wollen wir nicht hoffen. 

Ich finde es auch besser, im Guten aus einem Vertrag herauszugehen. Aber vier Wochen Kündigungsfrist sind nun wirklich keine lange Zeit. Deshalb würde ich dem Arbeitgeber keine Sturheit unterstellen. Er findet ja von heute auf morgen auch keinen Ersatz für Dich.

Sollten also Restirlaub, unbezahlter Urlaub oder notfalls Krankheit keine Option sein, um früher aus dem Unternehmen zu kommen, dann fängt die Schule für Dich tatsächlich einen Monat später an. Genau genommen ist es gar kein ganzer Monat.

Gruß Matti

4 Wochen wären ja in Ordnung gewesen. Aber ich habe 6 Wochen zum Quartalsende. Kannst dir ja dann ausrechnen, zu welch frühem Zeitpunkt ich hätte kündigen müssen.

@Kitten93

Andersherum, bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, wärest Du für sechs Wochen zum Quartalsende dankbar. Bedank Dich bei den Tarifparteien. Die handeln so etwas bei den Tarifverträgen aus. Das Gesetz ließe meines Erachtens nach einen kürze Kündigungsfrist zu, aber gleichzeitig auch die Möglichkeit einer davon abweichenden Frist, wenn dies ausgehandelt wird.

Ich verstehe, dass das unbefriedigend für Dich ist, aber bei einem Arbeitgeberwechsel ist man nun mal an Verträge gebunden. Das hättest Du bei der Absicht, wieder zur Schule gehen zu wollen, berücksichtigen müssen. Vermutlich ist die Verschiebung des Schulbeginns um ein Jahr keine Option für Dich oder?

@Kuhlmann26

Nein keine Option, da sonst zu alt.

@Kitten93

Dazu gäbe es jetzt viel zu sagen, aber das wäre ein anderes Thema. (-;

Er findet ja von heute auf morgen auch keinen Ersatz für Dich.

Würde er auch nicht, wenn der Arbeitnehmer erkrankte oder in der Kündigungsfrist Urlaub nähme!

@Familiengerd

Innerhalb von 6 Wochen zum Quartalsende ist die Kündigungsfrist. Das bedeutet: mindestens 6 Wochen! So lange hat man bei einer Kündigung keinen Urlaub (den bekommt man nur anteilmäßig) und solange krankgeschrieben zu werden, setzt schon ein sehr gutes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient voraus, wenn keine wirkliche Krankheit vorliegt.

@Kuhlmann26

So lange hat man bei einer Kündigung keinen Urlaub (den bekommt man nur anteilmäßig)

Woher willst Du das denn wissen? Außerdem ist die Aussage so pauschal einfach falsch!

Der Urlaub im Öffentlichen Dienst beträgt 6 Wochen bei einer 5-Tage-Woche. Der Anspruch besteht auch, wenn das Arbeitsverhältnis bei der Kündigung in der 2. Jahreshälfte länger als 6 Monate bestanden hat - er besteht dann also nicht nur anteilig!!

Im Ernstfall müsste ein Arbeitnehmer, der noch keinen Urlaub genommen hat, also diese 6 Wochen in der Kündigungsfrist nehmen, wenn nicht dringende Gründe einen Urlaub unmöglich machen.

und solange krankgeschrieben zu werden, setzt schon ein sehr gutes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient voraus, wenn keine wirkliche Krankheit vorliegt.

Auch bei einem "guten Vertrauensverhältnis" wird kein redlicher Arzt unbegründet krankschreiben - erst recht nicht so lange.

Das bedeutet aber doch noch lange nicht, dass es nicht langwierige Erkrankungen gibt, die den Arbeitgeber auch vor das Problem stellen, so plötzlich keinen Ersatz zu finden!

Das Argument "

Er findet ja von heute auf morgen auch keinen Ersatz für Dich

." ist und bleibt nicht stichhaltig, sondern nur vordergründig!!