Krankschreiben in Kündigungsfrist?

3 Antworten

Kündigen könnte ich erst zum Ende des Monats

Falsch ....... als Auszubildende/r kannst Du gemäß § 22 BBiG nach der Probezeit kalendertäglich mit einer Frist von 4 Wochen kündigen .

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1.aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

Könnte ich mich in der Zeit krankmelden und meine neue Ausbildung besuchen?

im Prinzip gilt .... Du darfst während einer Krankschreibung all das machen, was Deinem Gesundungsprozess nicht entgegensteht. Wenn Du allerding im Krankengeldbezug stehst, würde ich mir das aber sehr gut überlegen.

sodacrew 
Fragesteller
 17.08.2021, 16:59

Das heißt, wenn ich in meine Kündigung schreibe, dass ich aufgrund der psychischen Belastung kündige, habe ich keine Kündigungsfrist? Habe ich das richtig verstanden? Oder ist das kein triftiger Grund?

sodacrew 
Fragesteller
 17.08.2021, 17:02
@sodacrew

Oder gilt das nicht, weil das mit meiner Psyche mir schon länger als 2 Wochen bekannt ist?

wilees  17.08.2021, 17:18
@sodacrew

Deine Begründung lautet, dass Du diese Ausbildung in sich aufgibst.

sodacrew 
Fragesteller
 17.08.2021, 17:19
@wilees

Danke für deine Hilfe 💕

Was ist mit urlaub?

An deiner Stelle würd ich entweder mit dem Chef noch mal reden oder mit der Ausbildungstelle.

Mehr möglichkeiten hast du da nicht. Auf krank machen würde ich nicht. Das kann ich schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Folgen mit sich ziehen

Natürlich ist ein solcher Betrug nicht rechtens.

Geh halt einfach nicht mehr hin, was soll er machen, dich entlassen? :D

Tooru  17.08.2021, 11:42

Dich auf schadenersatz verklagen, den Lohn nicht weiter zahlen und bei eventuellen vertragsstrafen auch abkasieren, dass kann er... zwar eher unwahrscheinlich, aber möglich.

Account100  17.08.2021, 11:43
@Tooru

Bei jemandem, der danach ne schulische Ausbildung macht, ist kein Cent zu holen. So blöd ist kein Unternehmer.

Tooru  17.08.2021, 11:52
@Account100

Er kann auch im nachhinein eine außerordentlich Kündigung daraus machen und dann ist die Berufskarriere gleich mal von vorhinein beendet. Den wenn ich als Chef sehe, dass man bereits von anfang an ne Fristlose bekommen hat, dann stell ich denjenigen sicher nicht bei mir ein.

Account100  17.08.2021, 11:54
@Tooru

Hä? Das schreibt man doch nicht in seinen Lebenslauf. Der Fragesteller ist doch nicht komplett verblödet. Der schreibt da rein, dass er bis Monat X da beschäftigt war und danach eine schulische Ausbildung begonnen hat. Fertig. Und da er nun eine Ausbildung macht, wird die jetzige Beschäftigung für zukünftige Bewerbungen wenig bis keine Rolle spielen.

Tooru  17.08.2021, 11:59
@Account100

Glaubst du wirklich Chefs sind so blöd und fragen nicht nach bzw rufen gegenfalls dort an? Und dann auch noch was daher Lügen ist der Sargnagel.