Verschwiegenheitspflicht bei Aufhebungsvertrag?

3 Antworten

Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer verpflichtet über Betriebs- und Geschäftsinterna Stillschweigen zu bewahren - das ergibt sich aus den Nebenpflichten eines Arbeitsvertrages ohne das es dazu einer speziellen Erklärung oder eines Hinweises dazu gibt - meist wird aber bei Einstellung eine entsprechende Verschwiegenheitserklärung verlangt.

Lohn- und Gehaltsdaten sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für sich keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Dies ist nur anders zu beurteilen, wenn die Lohn- und Gehaltsdaten ausnahmsweise als Teil der betriebswirtschaftlichen Kalkulation über Umsätze und Gewinnmöglichkeiten anzusehen sind.

Eine Klausel, nach der man nicht über ein Gehalt sprechen darf, benachteiligt den ArbN ggf. unangemessen (so hat das Landesarbeitsgericht MV entschieden), weil ArbN durch das Gespräch mit Kollegen erfahren könnten, ob ggf. der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht eingehalten wird. Die Mitteilung von Gehaltshöhen an Konkurrenzunternehmen oder das öffentliche Verbreiten seines Gehaltes, sollte allerdings unterbleiben.

Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich aber i. d. R. um eine höchst individuelle Vereinbarung; ich empfehle, die Vertragsinhalte als vertraulich zu behandeln; d. h. daß man die Inhalte weder im Kollegenkreis noch öffentlich kommunizieren sollte - mit den Angehörigen kann man selbstverständlich darüber sprechen.

Demnach dürfte ich also Kollegen davon in Kenntnis setzen, dass mir ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde, aber nichts zu den Details sagen?

@maxmeier12

Genau: Den Kollegen sagen, daß man einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen hat, kannst Du sagen - die Höhe des Abfindungsbetrages sollte man grundsätzlich nicht nennen...

Meines Erachtens ist diese allgemeine Formulierung Unsinn und ebenso umstritten oderzweifelhaft, wie die Forderung, über das Einkommen Stillschweigen zu bewahren. Denn wie du schon bemerkt hat, kann dein Betrieb dir nicht verbieten, deiner Familie mitzuteilen, welchen Lohn oder welche Abfindung du erhältst.

Über eine Anfindung würde ich aber ggf. schon aus Gründen der Fairness innerhalb des Betriebs nichts verlauten lassen. Obwohl ich auch da am Sinn zweifle. Denn im Gegensatz zum Lohn ist die Höhe einer Abfindung von ganz anderen Faktoren abhängig und kaum vergleichbar.

Voruishct ein aufhebungsvertrag ist normalerweise dazu da dasdr arbeistgeber den kündioegungschutz oder die kündiegungsfristen umgehn kann auch hesit das wene dud as so unterschreibst das du 3 moanate eine sperre beim arbeistmat hats was solldas vertraulich sein wen es nur nachteiliehg für dich ist!

Vertrauliuch sahen wären zb die preise der Firma oder Geschääftsgeheimnise bzw die kundennamen! Alles anders ist nichtswas vertaulich ist!

Wie kann zb dein iohn vertraulich sein wender als grundlage benutzt werden mus um dein alg1 zu berechnen ?