Kündigung/Aufhebungsvertrag nach Aussteuerung

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf Deinen Arbeitgeber solltest du in dieser Situation gar keine Rücksicht nehmen, das heißt derzeit keine Aufhebung oder Kündigung etc.

warte bis Du ausgesteuert bist, dann ist die Agentur für Arbeit wieder voll und ganz für Dich zuständig (Nahtlosigkeit) und erst dann würde ich das weitere Vorgehen dort besprechen .. vermutlich wirst Du nochmals begutachtet und ggfls. ein Rentenantrag befürwortet, den dann wiederum der Rententräger akzeptieren muss ...

In der Reha wirst du ja auch dahin begutachtet, ob du vorzeitig in Rente gehen kannst. Erwerbsminderungsrente.

Im Prinzip ist es also egal, ob du AlG 1 oder AlG 2 bekommst. Bei einer Rentennachzahlung wird die Leistung sowieso verrechnet.

Den Urlaubsanspruch kannst du ja nur gegen Bargeld abgelten lassen.

Wenn Dich Dein Arbeitgeber nicht mehr beschäftigen kann, auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz, so solltest Du keinesfalls selbst kündigen. Auch ein Aufhebungsvertrag wäre nicht sonderlich gut. Dieser wird von seitens des Arbeitsamtes genau so gesehen, als hättest Du gekündigt. Du wirst dann eine Sperre bekommen.

Hat denn Dein Arbeitgeber ein Problem damit, wenn Du noch bei ihm angestellt bist? Er muss doch nichts für Dich zahlen. Lass doch das Arbeitsamt diese Dinge erledigen. Du kannst somit schon nichts falsch machen.

Mach zunächst gar nichts!

Wenn du dich kündigen lässt, dann hast du noch alle rechtlichen Möglichkeiten.

Dein Urlaubsanspruch bleibt dir erhalten.

Wenn die GKV dich aussteuert, dann melde das dem Arbeitsamt und die müssen deine Ansprüche erfüllen.

Versuche doch bei deinem AG eine alternative Anstellung zu erhalten.

mischaalbatros2 
Fragesteller
 17.07.2014, 20:33

Das geht eben leider nicht, da wir ein 3 Mann Betrieb sind, und alle das gleiche machen. Danke für die schnelle Antwort.