Jobwechsel. Kriege ich Ärger vom JobCenter?

3 Antworten

Das solltest du unbedingt vorab mit deinem Fallmanager besprechen.

Wenn du selbst kündigst und damit deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldest, ist eine Sperre von 3 Monaten der Normalfall. Selbst bei nahtlosem Übergang würdest du mehr vom Jobcenter abhängig sein als jetzt - und zwar ebenfalls selbst verschuldet. Ich kann mir gut vorstellen, dass das Jobcenter hier ebenfalls einen Anlass für eine Sanktion sieht.

Wenn Du durch den Wechsel finanzielle Einbußen hast, sprich das Jobcenter wieder mehr zahlen muss, könnte es Sanktionen geben.

Besprich das im Vorfeld mit Deinem Sachbearbeiter und handele nicht ohne Zustimmung. So bist Du auf der sicheren Seite.

Wieviel ich weiß bekommt man eine Sperre wenn man den selbst gekündigt hat.

Mucklpu 
Fragesteller
 05.07.2017, 14:01

Ja, aber bei einem fliessenden Übergang zum anderen Job auch? Also wenn ich heute kündige zu den nächstens 2 Wochen und dann den neuen Job einen Tag nach Kündigung anfange?