Fristlose Kündigung erhalten und nun?

6 Antworten

Es muss zwar in einer fristlosen Kündigung kein Grund drin stehen. Aber im § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB steht dazu: Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Ansonsten ist es Deine Entscheidung, ob Du Kündigungsschutzklage einreichst, die Kündigung annimmst oder mit dem Arbeitgeber nochmal sprichst. 

Du solltest Dir lieber einen Anwalt nehmen. Dass Du die Kündigung zerrissen hast, bedeutet nicht, dass sie ungültig ist. Und eine Änderung Deinerseits muß nicht akzeptiert werden. Aber ob das Ganze ein Grund für eine fristlose Kündigung ist, ist zweifelhaft.

Wenn du bereits einen neuen Arbeitgeber hast, kann dir das doch eigentlich egal sein, da du ja sowieso zum 31.8. ausscheiden wolltest.

Der bisherige Betrieb muss dir eben noch den Rest des Ausgusts plus der Urlaubsregelung zahlen.

Bitte lege sofort Kündigungsschutzklage ein. Ich halte die fristlose Kündigung nicht für gerechtfertigt.

Und schreibe eine neue korrekte Kündigung deines Arbeitsverhältnisses zum gewünschten Datum und weise ausdrücklich darauf hin, dass du deine Arbeitskraft weiterhin anbietest und wie gewohnt an deinem Arbeitsplatz erscheinen wirst.

Wenn das so wie beschrieben, basiert das auf keiner "rechtmäßigen" fristlosen Art.