Fahrtkostenerstattung trotz krankheit?

5 Antworten

Es wäre nur dann weiter zu bezahlen, wenn es sich dabei nicht um eine steuerfreie Zahlung handelt - denn, eine steuerfrei Zahlung wäre aufgrund des EStG kein dauerhaft wirksamer Vertragsbestandteil weil dessen Höhe und Dauer begrenzt ist und zwar auf den Betrag, den man bei der Steuer ansetzen könnte und hier wäre ebenfalls Krankheit und Urlaub aus den abzusetzenden Arbeitstagen abzuziehen.

Ergo - die Zahlung kann nur dann erfolgen, wenn die Zahlung ein Bestandteil des Bruttoentgeldes wäre...

willdaswissen 
Fragesteller
 18.02.2013, 11:03

ist ist vereinbart "zuzüglich des Monatsbruttogehaltes" werden die fahrtkosten der monatskarte vom arbeitgeber erstattet.....

Da ihr darüber einen Vertrag geschlossen habt, wird er das auch zahlen müssen. Der Urlaub wird normal weiter gerechnet.

Das ist ein Lohnbestandteil und muß weitergezahlt werden; auf den Urlaubsanspruch hat Krankheit keine Auswirkung. Wenn Du während des Urlaubs erkrankst, dann wird Dir der Urlaub wieder gutgeschreiben (allerdings nur bei Vorlage einer AU). Wenn Du 3 Tage ohne AU zu Hause bleiben darfst mußt Du Dir dennoch eine AU beim Arzt holen, sonst wird der Urlaub nicht wieder gutgeschrieben.

ralosaviv  16.02.2013, 16:23

Es geht wohl eher um die Übernahme der Fahrtkosten während des Urlaubs....

Ja, muss er. Das steht im Vertrag. Was braucht es da für ein weiteres Gesetz?

Urlaub ist planbar. Da würde ich als ArbG vermutlich auch mit dir diskutieren.

Urlaub steht dir natürlich weiter zu.