Fordert die Familienkasse einen Exmatrikulationsnachweis nach Studienabschluss?

2 Antworten

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Anspruch auf Kindergeld besteht auf jeden Fall. Sind nur 4 volle Monate zwischen den Ausbildungsabschnitten (Ende im April, Mai bis August, Master Beginn spätestens September) besteht Anspruch, weil sie das Kind in der Übergangszeit ist. Sollte der Zeitraum dazwischen länger sein, muss sie der Familienkasse mitteilen, dass sie ein Masterstudium anhängt. Anspruch besteht für den Monat, wenn an einem Tag Anspruch bestand. War das Studium im April beendet, muss sie im Mai unbedingt aktiv werden. Hat sie schon eine Bestätigung, dass sie das Studium fortsetzt, muss sie die nur vorlegen. Hat sie keine, muss sie umgehend mitteilen, dass sie weiter studieren wird. Dann ist sie das Kind ohne Ausbildungsplatz.

Nach abgeschlossener erster Berufsausbildung (abgeschl. Studium) steht lediglich eine Erwerbstätigkeit dem Anspruch entgegen. Sollte sie durchschnitlich mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.

Wann das Studium endet und wie die Erwerbstätigkeit betrachtet wird, findet Ihr in der

Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2013, als pdf im Internet

Folge dem Pfad:

III. Kinder

DA 63.3 Kinder über 18 Jahre

DA 63.3.2 Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden

DA 63.3.2.7 Beginn, Ende und Unterbrechung der Ausbildung und lies hier

(9) 1Die Hochschulausbildung beginnt mit offiziellem Beginn des Semesters. 2Sie endet mit dem ...

Lies dann weiter unter:

DA 63.4 Ausschluss von Kindern aufgrund einer Erwerbstätigkeit

Dort findest Du Berechnungsbeispiele.

Jakowa 
Fragesteller
 10.04.2014, 22:51

Danke! Sehr informativ.

Alfred06  11.04.2014, 08:41
@Jakowa

Danke für die Anerkennung.

Normalerweise wird man mit der Ausstellung des Zeugnises exmatrikuliert, damit endet also auch der Anspruch auf Kindergeld.

Jakowa 
Fragesteller
 09.04.2014, 22:35

Hmm. In ihrem Fall wird ein Exmatrikulationsantrag benötigt, um das Zeugnis überhaupt zu erhalten.